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Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

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Seite 387 − Überlassung von Fitnessgeräten;<br />

− Überlassung von Plätzen zum Abstellen von Fahrzeugen.<br />

2 Es wird ebenfalls nicht beanstandet, wenn der auf diese Leistungen entfallende Entgeltanteil mit 20 % des<br />

Pauschalpreises angesetzt wird. 3 Für Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV) gilt dies für den in der Rechnung<br />

anzugebenden Steuerbetrag entsprechend. 4 Die Vereinfachungsregelung gilt nicht für Leistungen, für die ein<br />

gesondertes Entgelt vereinbart wird.

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