26.02.2013 Aufrufe

Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Seite 573<br />

19.5. Wechsel der Besteuerungsform<br />

Übergang von der Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG zur Regelbesteuerung oder<br />

zur Besteuerung nach § 24 UStG<br />

(1) Umsätze, die der Unternehmer vor dem Übergang zur Regelbesteuerung ausgeführt hat, fallen auch dann<br />

unter § 19 Abs. 1 UStG, wenn die Entgelte nach diesem Zeitpunkt vereinnahmt werden.<br />

(2) Umsätze, die der Unternehmer nach dem Übergang ausführt, unterliegen der Regelbesteuerung.<br />

(3) Zur Anwendung des § 15 UStG wird auf Abschnitt 15.1 Abs. 5, zur Anwendung des § 15a UStG wird auf<br />

Abschnitt 15a.2 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 und Abschnitt 15a.9 Abs. 1 bis 4 hingewiesen.<br />

(4) Ändert sich nach dem Übergang die Bemessungsgrundlage für Umsätze, die vor dem Übergang ausgeführt<br />

worden sind, ist zu beachten, dass auf diese Umsätze § 19 Abs. 1 UStG anzuwenden ist.<br />

(5) 1 Im Falle des Übergangs von der Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG zur Besteuerung nach § 24 UStG<br />

gelten die Absätze 1, 2 und 4 sinngemäß. 2 Der Vorsteuerabzug regelt sich <strong>vom</strong> Zeitpunkt des Übergangs an<br />

ausschließlich nach § 24 Abs. 1 Satz 4 UStG.<br />

Übergang von der Regelbesteuerung oder von der Besteuerung nach § 24 UStG zur<br />

Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG<br />

(6) 1 Umsätze, die der Unternehmer vor dem Übergang von der Regelbesteuerung zur Anwendung des § 19<br />

Abs. 1 UStG ausgeführt hat, unterliegen der Regelbesteuerung. 2 Werden Entgelte für diese Umsätze nach dem<br />

Übergang vereinnahmt (Außenstände), gilt Folgendes:<br />

1<br />

<strong>1.</strong> Hat der Unternehmer die Steuer vor dem Übergang nach vereinbarten Entgelten berechnet, waren die<br />

Umsätze bereits vor dem Übergang zu versteuern, und zwar in dem Besteuerungs- oder<br />

Voranmeldungszeitraum, in dem sie ausgeführt wurden (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a UStG). 2 Eine<br />

Besteuerung zum Zeitpunkt der Entgeltvereinnahmung entfällt.<br />

2. Hat der Unternehmer die Steuer vor dem Übergang nach vereinnahmten Entgelten berechnet, sind die<br />

Umsätze nach dem Übergang der Regelbesteuerung zu unterwerfen, und zwar in dem Besteuerungs- oder<br />

Voranmeldungszeitraum, in dem die Entgelte vereinnahmt werden (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b UStG).<br />

(7) 1 Umsätze, die der Unternehmer nach dem Übergang ausführt, fallen unter § 19 Abs. 1 UStG. 2 Sind<br />

Anzahlungen für diese Umsätze vor dem Übergang vereinnahmt und der <strong>Umsatzsteuer</strong> unterworfen worden, ist<br />

die entrichtete Steuer zu erstatten, sofern keine Rechnungen ausgestellt wurden, die zum Vorsteuerabzug<br />

berechtigen.<br />

(8) Zur Anwendung des § 15 UStG wird auf Abschnitt 15.1 Abs. 6, zur Anwendung des § 15a UStG auf<br />

Abschnitt 15a.2 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 und Abschnitt 15a.9 Abs. 1 bis 4 hingewiesen.<br />

(9) 1 Ändert sich nach dem Übergang die Bemessungsgrundlage für Umsätze, die vor dem Übergang<br />

ausgeführt worden sind, ist bei der Berichtigung der für diese Umsätze geschuldeten Steuerbeträge (§ 17 Abs. 1<br />

Nr. 1 und Abs. 2 UStG) zu beachten, dass die Umsätze der Regelbesteuerung unterlegen haben. 2 Entsprechendes<br />

gilt für die Berichtigung von vor dem Übergang abgezogenen Steuerbeträgen nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2<br />

und 3 UStG.<br />

(10) 1 Im Falle des Übergangs von der Besteuerung nach § 24 UStG zur Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG<br />

gelten die Absätze 6 und 7 sinngemäß. 2 Der Vorsteuerabzug ist bis zum Zeitpunkt des Übergangs durch die<br />

Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung abgegolten. 3 Nach dem Zeitpunkt des Übergangs ist ein<br />

Vorsteuerabzug nicht mehr möglich.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!