26.02.2013 Aufrufe

Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Seite 391<br />

13.4. Teilleistungen<br />

1 Teilleistungen setzen voraus, dass eine nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise teilbare Leistung nicht als<br />

Ganzes, sondern in Teilen geschuldet und bewirkt wird. 2 Eine Leistung ist in Teilen geschuldet, wenn für<br />

bestimmte Teile das Entgelt gesondert vereinbart wird (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 3 UStG).<br />

3 Vereinbarungen dieser Art werden im Allgemeinen anzunehmen sein, wenn für einzelne Leistungsteile<br />

gesonderte Entgeltabrechnungen durchgeführt werden. 4 Das Entgelt ist auch in diesen Fällen nach den<br />

Grundsätzen des § 10 Abs. 1 UStG zu ermitteln. 5 Deshalb gehören Vorauszahlungen auf spätere Teilleistungen<br />

zum Entgelt für diese Teilleistungen (vgl. BFH-Urteil <strong>vom</strong> 19. 5. 1988, V R 102/83, BStBl II S. 848), führen<br />

jedoch nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 4 UStG zu einer früheren Entstehung der Steuer (vgl.<br />

Abschnitt 13.5).<br />

Beispiel 1:<br />

In einem Mietvertrag über 2 Jahre ist eine monatliche Mietzahlung vereinbart.<br />

Beispiel 2:<br />

1<br />

Ein Bauunternehmer hat sich verpflichtet, zu Einheitspreisen (§ 5 Nr. 1 Buchstabe a VOB/A) die Maurerund<br />

Betonarbeiten sowie den Innen- und Außenputz an einem Bauwerk auszuführen. 2 Die Maurer- und<br />

Betonarbeiten werden gesondert abgenommen und abgerechnet. 3 Der Innen- und der Außenputz werden<br />

später ausgeführt, gesondert abgenommen und abgerechnet.<br />

6<br />

In den Beispielen 1 und 2 werden Leistungen in Teilen geschuldet und bewirkt.<br />

Beispiel 3:<br />

1<br />

Eine Fahrschule schließt mit ihren Fahrschülern Verträge über die praktische und theoretische Ausbildung<br />

zur Erlangung des Führerscheins ab und weist darin die Grundgebühr, den Preis je Fahrstunde und die<br />

Gebühr für die Vorstellung zur Prüfung gesondert aus. 2 Entsprechend werden die Abrechnungen<br />

durchgeführt.<br />

3<br />

Die einzelnen Fahrstunden und die Vorstellung zur Prüfung sind als Teilleistungen zu behandeln, weil für<br />

diese Teile das Entgelt gesondert vereinbart worden ist. 4 Die durch die Grundgebühr abgegoltenen<br />

Ausbildungsleistungen können mangels eines gesondert vereinbarten Entgelts nicht in weitere Teilleistungen<br />

zerlegt werden (vgl. BFH-Urteil <strong>vom</strong> 2<strong>1.</strong> 4. 1994, V R 59/92, UR 1995 S. 306).<br />

Beispiel 4:<br />

1 2<br />

Ein Unternehmer wird beauftragt, in einem Wohnhaus Parkettfußböden zu legen. In der<br />

Auftragsbestätigung sind die Materialkosten getrennt ausgewiesen. 3 Der Unternehmer versendet die<br />

Materialien zum Bestimmungsort und führt dort die Arbeiten aus.<br />

4 5<br />

Gegenstand der <strong>vom</strong> Auftragnehmer auszuführenden Werklieferung ist der fertige Parkettfußboden. Die<br />

Werklieferung bildet eine Einheit, die nicht in eine Materiallieferung und in eine Werkleistung zerlegt<br />

werden kann (vgl. Abschnitte 3.8 und 3.10).<br />

Beispiel 5:<br />

1<br />

Eine Gebietskörperschaft überträgt einem Bauunternehmer nach Maßgabe der VOB als Gesamtleistung die<br />

Maurer- und Betonarbeiten an einem Hausbau. 2 Sie gewährt dem Bauunternehmer auf Antrag nach Maßgabe<br />

des § 16 Nr. 1 VOB/B „in Höhe der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen“<br />

Abschlagszahlungen.<br />

3<br />

Die Abschlagszahlungen sind ohne Einfluss auf die Haftung und gelten nicht als Abnahme von<br />

Teilleistungen. 4 Der Bauunternehmer erteilt die Schlussrechnung erst, wenn die Gesamtleistung ausgeführt<br />

ist. 5 Die Abschlagszahlungen unterliegen der Istversteuerung (vgl. Abschnitt 13.5). 6 Soweit das Entgelt laut<br />

Schlussrechnung die geleisteten Abschlagszahlungen übersteigt, entsteht die Steuer mit Ablauf des<br />

Voranmeldungszeitraums, in dem der Bauunternehmer die gesamte, vertraglich geschuldete Werklieferung<br />

bewirkt hat.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!