26.02.2013 Aufrufe

Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Seite 213 sowie die Lieferung von Strom durch den Vermieter anzusehen (vgl. BFH-Urteil <strong>vom</strong> 15. <strong>1.</strong> 2009, V R 91/07,<br />

BStBl II S. 615 und EuGH-Urteil <strong>vom</strong> 1<strong>1.</strong> 6. 2009, C-572/07, BFH/NV 2009 S. 1368). 4 Eine Nebenleistung zur<br />

Wohnungsvermietung ist in der Regel auch die von dem Vermieter einer Wohnanlage vertraglich übernommene<br />

Balkonbepflanzung (BFH-Urteil <strong>vom</strong> 9. 12. 1971, V R 84/71, BStBl 1972 II S. 203).<br />

(6) 1 Keine Nebenleistungen sind die Lieferungen von Heizgas und Heizöl. 2 Die Steuerbefreiung erstreckt sich<br />

ebenfalls nicht auf mitvermietete Einrichtungsgegenstände, z.B. auf das Büromobiliar (RFH-Urteile <strong>vom</strong><br />

5. 5. 1939, V 498/38, RStBl S. 806, und <strong>vom</strong> 23. 2. 1940, V 303/38, RStBl S. 448). 3 Keine Nebenleistung ist<br />

ferner die mit der Vermietung von Büroräumen verbundene Berechtigung zur Benutzung der zentralen<br />

Fernsprech- und Fernschreibanlage eines Bürohauses (BFH-Urteil <strong>vom</strong> 14. 7. 1977, V R 20/74, BStBl II S. 881).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!