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Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

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Seite 102 T G U<br />

Vermietung Vermietung<br />

3 Die Leistungskette wird fingiert. 4 Die zivilrechtlich vereinbarte Geschäftsbesorgungsleistung ist<br />

umsatzsteuerrechtlich unbeachtlich. 5 Die Leistungen der Leistungskette, d.h. die an G erbrachte und die<br />

von G ausgeführte Leistung, werden bezüglich des Leistungsinhalts gleich behandelt. 6 Im Übrigen ist jede<br />

der beiden Leistungen unter Berücksichtigung der Leistungsbeziehungen gesondert für sich nach den<br />

allgemeinen Regeln des UStG zu beurteilen (vgl. Absatz 2).<br />

7<br />

T erbringt an G durch die Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände im Inland steuerbare (§ 3a<br />

Abs. 2 UStG) und, soweit keine Steuerbefreiung greift, steuerpflichtige Leistungen.<br />

8<br />

G erbringt an den im Ausland ansässigen U durch die Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände<br />

nicht im Inland steuerbare (§ 3a Abs. 2 UStG) Leistungen.

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