26.02.2013 Aufrufe

Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 187<br />

4.8.3. Gesetzliche Zahlungsmittel<br />

(1) 1 Von der Steuerfreiheit für die Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln (kursgültige Münzen und<br />

Banknoten) und für die Vermittlung dieser Umsätze sind solche Zahlungsmittel ausgenommen, die wegen ihres<br />

Metallgehalts oder ihres Sammlerwerts umgesetzt werden. 2 Hierdurch sollen Geldsorten, die als Waren<br />

gehandelt werden, auch umsatzsteuerrechtlich als Waren behandelt werden.<br />

(2) 1 Bei anderen Münzen als Goldmünzen, deren Umsätze nach § 25c UStG steuerbefreit sind, und bei<br />

Banknoten ist davon auszugehen, dass sie wegen ihres Metallgehalts oder ihres Sammlerwerts umgesetzt<br />

werden, wenn sie mit einem höheren Wert als ihrem Nennwert umgesetzt werden. 2 Die Umsätze dieser Münzen<br />

und Banknoten sind nicht von der <strong>Umsatzsteuer</strong> befreit.<br />

(3) 1 Das Sortengeschäft (Geldwechselgeschäft) bleibt von den Regelungen der Absätze 1 und 2 unberührt.<br />

2<br />

Dies gilt auch dann, wenn die fremde Währung auf Wunsch des Käufers in kleiner Stückelung (kleine Scheine<br />

oder Münzen) ausgezahlt und hierfür ein <strong>vom</strong> gültigen Wechselkurs abweichender Kurs berechnet wird oder<br />

Verwaltungszuschläge erhoben werden.<br />

(4) 1 Die durch Geldspielautomaten erzielten Umsätze sind keine Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln.<br />

2<br />

Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchstabe b UStG kommt daher für diese Umsätze nicht in Betracht (BFH-<br />

Urteil <strong>vom</strong> 4. 2. 1971, V R 41/69, BStBl II S. 467).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!