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Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

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Seite 463 es sich nicht um angemessene Bewirtungsaufwendungen handelt, ist der Vorsteuerabzug mangels<br />

unternehmerischer Veranlassung des Leistungsbezugs nicht möglich.<br />

(7) 1 Der Vorsteuerabzug aus den angemessenen Aufwendungen ist auch zulässig bei Bewirtungen von<br />

Geschäftsfreunden in unternehmenseigenen Kantinen, Casinos und Restaurants. 2 Es bestehen keine Bedenken<br />

gegen eine sachgerechte Schätzung in Anlehnung an die ertragsteuerrechtliche Vereinfachungsregelung in<br />

R 4.10 Abs. 6 EStR 2008.<br />

Repräsentationsaufwendungen<br />

(8) 1 Der Ausschluss des Vorsteuerabzugs setzt nicht voraus, dass die in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG<br />

genannten Aufwendungen im Rahmen eines andere Zwecke verfolgenden Unternehmens getätigt werden (vgl.<br />

BFH-Urteil <strong>vom</strong> 2. 7. 2008, XI R 66/06, BStBl 2009 II S. 206). 2 Vorsteuerbeträge, die auf laufende<br />

Aufwendungen für Segeljachten entfallen, sind nicht abziehbar, wenn der Unternehmer die Segeljachten zwar<br />

nachhaltig und zur Erzielung von Einnahmen, jedoch ohne Gewinn-/Überschusserzielungsabsicht vermietet<br />

(BFH-Urteil <strong>vom</strong> 2. 7. 2008, XI R 60/06, BStBl 2009 II S. 167). 3 Das Halten von Rennpferden aus<br />

Repräsentationsgründen ist ein ähnlicher Zweck im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG (BFH-Urteil <strong>vom</strong><br />

2. 7. 2008, a.a.O.); hiermit zusammenhängende Vorsteuerbeträge sind nicht abziehbar. 4 Hingegen dient der<br />

Betrieb einer Pferdezucht in größerem Umfang mit erheblichen Umsätzen bei typisierender Betrachtung nicht in<br />

vergleichbarer Weise wie die ausdrücklich in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG genannten Gegenstände (Jagd,<br />

Fischerei, Segel- oder Motorjacht) einer überdurchschnittlichen Repräsentation, der Unterhaltung von<br />

Geschäftsfreunden, der Freizeitgestaltung oder der sportlichen Betätigung (BFH-Urteil <strong>vom</strong> 12. 2. 2009,<br />

V R 61/06, BStBl II S. 828).

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