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Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

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Seite 87 entsprechend ihrem Anteil zu berichtigen (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 1 UStG). 3 Bei der<br />

Zuordnung der Entgeltminderung zu den steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätzen kann nach Abschnitt 22.6<br />

Abs. 20 und 21 verfahren werden. 4 Fällt eine Einzelforderung, die in ein Kontokorrent im Sinne des § 355 HGB<br />

eingestellt wurde, vor der Anerkennung des Saldos am Ende eines Abrechnungszeitraums ganz oder zum Teil<br />

aus, mindert sich dadurch das Entgelt für die der Forderung zu Grunde liegende Warenlieferung.<br />

Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug des leistenden Unternehmers<br />

(8) 1 Die den steuerfreien Kreditgewährungen zuzurechnenden Vorsteuerbeträge sind unter den<br />

Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 und 3 UStG <strong>vom</strong> Abzug ausgeschlossen. 2 Das gilt auch für solche<br />

Vorsteuerbeträge, die lediglich in mittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit diesen Umsätzen stehen,<br />

3<br />

z.B. Vorsteuerbeträge, die im Bereich der Gemeinkosten anfallen. Vorsteuerbeträge, die den<br />

Kreditgewährungen nur teilweise zuzurechnen sind, hat der Unternehmer nach den Grundsätzen des § 15 Abs. 4<br />

UStG in einen abziehbaren und einen nichtabziehbaren Teil aufzuteilen (vgl. im Übrigen Abschnitte 15.16 ff.).<br />

4<br />

Die Vorschrift des § 43 UStDV kann auf die den Kreditgewährungen zuzurechnenden Vorsteuerbeträge nicht<br />

angewendet werden. 5 Werden die Kredite im Zusammenhang mit einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden<br />

Lieferung oder sonstigen Leistung an einen Unternehmer gewährt, ist es jedoch nicht zu beanstanden, wenn aus<br />

Vereinfachungsgründen die Vorsteuern abgezogen werden, die den Kreditgewährungen nicht ausschließlich<br />

zuzurechnen sind.<br />

Beispiel:<br />

1 2<br />

Ein Maschinenhersteller M liefert eine Maschine an den Unternehmer U in der Schweiz. Für die<br />

Entrichtung des Kaufpreises räumt M dem U einen Kredit ein, der als selbständige Leistung zu behandeln<br />

ist.<br />

3<br />

Die Lieferung der Maschine ist nach § 4 Nr. 1 Buchstabe a, § 6 UStG steuerfrei und berechtigt zum<br />

Vorsteuerabzug. 4 Die Kreditgewährung ist nach § 3a Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 4 Nr. 6 Buchstabe a<br />

UStG nicht steuerbar und schließt nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG den Vorsteuerabzug aus. 5 Aus<br />

Vereinfachungsgründen kann jedoch M die Vorsteuern, die der Kreditgewährung nicht ausschließlich<br />

zuzurechnen sind, z.B. Vorsteuern im Bereich der Verwaltungsgemeinkosten, in vollem Umfang abziehen.

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