26.02.2013 Aufrufe

Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 438<br />

14.9. Rechnungserteilung bei verbilligten Leistungen<br />

(§ 10 Abs. 5 UStG)<br />

(1) 1 Grundsätzlich können in einer Rechnung nur das Entgelt und der darauf entfallende <strong>Umsatzsteuer</strong>betrag<br />

ausgewiesen werden. 2 Hiervon abweichend sind Unternehmer berechtigt und bei Ausführung einer Leistung an<br />

einen unternehmerischen Leistungsempfänger oder an eine juristische Person verpflichtet, in den folgenden<br />

Fällen die Mindestbemessungsgrundlage des § 10 Abs. 5 in Verbindung mit § 10 Abs. 4 UStG sowie den darauf<br />

entfallenden Steuerbetrag in einer Rechnung auszuweisen:<br />

<strong>1.</strong> Körperschaften und Personenvereinigungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 KStG, nichtrechtsfähige<br />

Personenvereinigungen sowie Gemeinschaften führen im Inland verbilligte Lieferungen oder sonstige<br />

Leistungen an ihre Anteilseigner, Gesellschafter, Mitglieder, Teilhaber oder diesen nahe stehende Personen<br />

aus (§ 10 Abs. 5 Nr. 1 UStG).<br />

2. Einzelunternehmer führen verbilligte Leistungen an ihnen nahe stehende Personen aus (§ 10 Abs. 5 Nr. 1<br />

UStG).<br />

3. Unternehmer führen verbilligte Leistungen an ihr Personal oder dessen Angehörige auf Grund des<br />

Dienstverhältnisses aus (§ 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG).<br />

Beispiel:<br />

1<br />

Eine Gesellschaft liefert an ihren unternehmerisch tätigen Gesellschafter eine gebrauchte Maschine, deren<br />

Wiederbeschaffungskosten netto 50 000 € betragen, zu einem Kaufpreis von 30 000 €.<br />

2<br />

In diesem Fall muss die Rechnung neben den übrigen erforderlichen Angaben enthalten:<br />

Mindestbemessungsgrundlage 50 000 €<br />

19 % <strong>Umsatzsteuer</strong> 9 500 €<br />

3<br />

Der die Maschine erwerbende Gesellschafter kann unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 UStG<br />

9 500 € als Vorsteuer abziehen.<br />

(2) Für Land- und Forstwirte, die nach den Durchschnittssätzen des § 24 Abs. 1 bis 3 UStG besteuert werden,<br />

gilt die Regelung nicht.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!