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Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

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Seite 246 Einrichtung nach § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchstabe b UStG dar.<br />

Haushaltshilfeleistungen im Sinne des § 132 SGB V steuerfrei.<br />

Beispiel 2:<br />

5 Somit sind die gesamten<br />

Ein Unternehmer, der Leistungen in verschiedenen Bereichen erbringt, z.B. neben einem nach § 72 SGB XI<br />

zugelassenen Pflegeheim auch einen Integrationsfachdienst betreibt, hat die Voraussetzung für die<br />

Steuerbefreiung für beide Bereiche gesondert nachzuweisen (Vereinbarung nach § 111 SGB IX).<br />

(9) 1 Die Steuerbefreiung beschränkt sich allerdings nicht auf den „Umfang“ z.B. des im Rahmen der<br />

Zulassung vereinbarten Leistungspakets. 2 Sofern z.B. ein nach § 72 SGB XI zugelassene Pflegeeinrichtung<br />

Leistungen erbringt, die über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen (z.B.<br />

tägliche Hilfe beim Baden anstatt nur einmal wöchentlich), fallen auch diese unter die Steuerbefreiung nach § 4<br />

Nr. 16 Satz 1 Buchstabe c UStG.

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