26.02.2013 Aufrufe

Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 221<br />

4.12.8. Dingliche Nutzungsrechte<br />

(1) 1 Unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchstabe c UStG fallen insbesondere der Nießbrauch<br />

(§ 1030 BGB), die Grunddienstbarkeit (§ 1018 BGB, vgl. BFH-Urteil <strong>vom</strong> 24. 2. 2005, V R 45/02,<br />

BStBl 2007 II S. 61), die beschränkte persönliche Dienstbarkeit (§ 1090 BGB) sowie das Dauerwohnrecht und<br />

das Dauernutzungsrecht (§ 31 WoEigG). 2 Bei der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ist es unerheblich, ob<br />

sie auf die Vornahme, die Duldung oder die Unterlassung einer Handlung im Zusammenhang mit dem<br />

Grundstück gerichtet ist (vgl. BFH-Urteil <strong>vom</strong> 1<strong>1.</strong> 5. 1995, V R 4/92, BStBl II S. 610).<br />

(2) 1 Bei der Überlassung von Grundstücksteilen zur Errichtung von Strommasten für eine Überlandleitung,<br />

der Einräumung des Rechts zur Überspannung der Grundstücke und der Bewilligung einer beschränkten<br />

persönlichen Dienstbarkeit zur dinglichen Sicherung dieser Rechte handelt es sich um eine einheitliche sonstige<br />

Leistung, die nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar und nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchstabe a UStG steuerfrei ist.<br />

2<br />

Der Bewilligung der Grunddienstbarkeit kommt neben der Vermietung und Verpachtung der Grundstücke in<br />

diesem Fall kein eigenständiger umsatzsteuerlicher Gehalt zu, da sie nur der Absicherung der Rechte aus dem<br />

Miet- bzw. Pachtvertrag dient. 3 Die vorstehenden Grundsätze gelten z.B. auch bei der Überlassung von<br />

Grundstücken zum Verlegen von Erdleitungen (z.B. Erdgas- oder Elektrizitätsleitungen) oder bei der<br />

Überlassung von Grundstücken für Autobahn- oder Eisenbahntrassen (vgl. BFH-Urteil <strong>vom</strong> 1<strong>1.</strong> 1<strong>1.</strong> 2004,<br />

V R 30/04, BStBl 2005 II S. 802).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!