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Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

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Seite 515 <strong>1.</strong> <strong>1.</strong> 0<strong>1.</strong> 6 Tatsächlich kommt es ab dem <strong>1.</strong> <strong>1.</strong> 03 jedoch nur noch zur Erzielung nicht zum Vorsteuerabzug<br />

berechtigender Ausgangsumsätze. 7 Bei der Leasingvorauszahlung handelt es sich um eine Ausgabe, die nach<br />

ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen als Rechnungsabgrenzungsposten zu bilanzieren wäre.<br />

8<br />

<strong>Umsatzsteuer</strong>rechtlich ist davon auszugehen, dass es sich um eine Zahlung für eine sonstige Leistung<br />

handelt, die nicht mit der erstmaligen Verwendung verbraucht ist. 9 Der Vorsteuerabzug ist nach § 15a Abs. 4<br />

in Verbindung mit Abs. 1 UStG pro rata temporis zu berichtigen. 10 Der Berichtigungszeitraum beträgt fünf<br />

Jahre, beginnt am <strong>1.</strong> <strong>1.</strong> 01 und endet am 3<strong>1.</strong> 12. 05, obwohl der Leasingvertrag bis zum 3<strong>1.</strong> 12. 07 befristet<br />

ist.<br />

11<br />

U muss für die Jahre 03 bis 05 jeweils 3 800 € im Rahmen der Berichtigung des Vorsteuerabzugs<br />

zurückzahlen.<br />

Beispiel 3:<br />

1<br />

Unternehmer U schließt am <strong>1.</strong> 2. 01 mit Vermieter V einen Vertrag über die Anmietung eines Pavillons für<br />

die Dauer <strong>vom</strong> <strong>1.</strong> 9. 01 bis zum 15. 9. 01 zum Preis von 7 500 € zzgl. 1 425 € USt. 2 Vereinbarungsgemäß<br />

zahlt U bereits bei Vertragsschluss das vereinbarte Mietentgelt und macht für den Februar 01 den<br />

Vorsteuerabzug geltend, da er beabsichtigt, in dem Pavillon zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsätze<br />

(Veräußerung von Kraftfahrzeugen) auszuführen. 3 Tatsächlich nutzt er den Pavillon aber dann für eine<br />

Präsentation der von ihm betriebenen Versicherungsagentur.<br />

4<br />

U muss den Vorsteuerabzug nach § 15a Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 1 UStG berichtigen, weil die<br />

tatsächliche Verwendung von der Verwendungsabsicht abweicht. 5 U muss für das Kalenderjahr 01 1 425 €<br />

Vorsteuer zurückzahlen. 6 Nach § 15a Abs. 5 Satz 2 UStG ist die kürzere Verwendungsdauer zu<br />

berücksichtigen.

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