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Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

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Seite 510 Folge, dass auch der Vorsteuerabzug für die an dem Wirtschaftsgut ausgeführte sonstige Leistung nach § 15a<br />

Abs. 3 UStG zu berichtigen ist.<br />

Beispiel 1:<br />

1<br />

Unternehmer U führt als Arzt zu 50 % zum Vorsteuerabzug berechtigende und zu 50 % nicht zum<br />

Vorsteuerabzug berechtigende Umsätze aus. 2 Am <strong>1.</strong> <strong>1.</strong> 01 erwirbt U einen Pkw, für den er den<br />

Vorsteuerabzug entsprechend der beabsichtigten Verwendung zu 50 % vornimmt. 3 Am <strong>1.</strong> <strong>1.</strong> 03 lässt U an<br />

dem Pkw eine Effektlackierung anbringen. 4 Die darauf entfallende Vorsteuer zieht U ebenfalls zu 50 % ab.<br />

5<br />

Am <strong>1.</strong> <strong>1.</strong> 04 veräußert U den Pkw.<br />

6 7<br />

Die Veräußerung des Pkw ist steuerpflichtig. In der Lieferung liegt eine Änderung gegenüber den für den<br />

ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnissen (§ 15a Abs. 8 UStG). 8 Der Vorsteuerabzug für<br />

den Pkw ist für die zwei restlichen Jahre des Berichtigungszeitraums zugunsten von U für den Monat der<br />

Veräußerung zu berichtigen.<br />

9<br />

Die Veräußerung des Pkw stellt in Bezug auf die an dem Pkw ausgeführte Effektlackierung ebenfalls eine<br />

Änderung gegenüber den für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnissen dar (§ 15a<br />

Abs. 8 UStG). 10 Der Vorsteuerabzug für die sonstige Leistung ist für die restlichen vier Jahre des<br />

Berichtigungszeitraums zugunsten von U für den Monat der Veräußerung zu berichtigen (§ 15a Abs. 3<br />

UStG, § 44 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit Abs. 5 UStDV).<br />

Beispiel 2:<br />

1<br />

Unternehmer U nutzt ein Gebäude ausschließlich zur Erzielung von zum Vorsteuerabzug berechtigenden<br />

Umsätzen. 2 Am <strong>1.</strong> <strong>1.</strong> 01 lässt U die Fassade des Gebäudes streichen. 3 U nimmt entsprechend der weiter<br />

beabsichtigten Verwendung des Gebäudes den Vorsteuerabzug zu 100 % vor. 4 Am <strong>1.</strong> <strong>1.</strong> 02 veräußert U das<br />

Gebäude steuerfrei.<br />

5<br />

Die Veräußerung des Gebäudes stellt in Bezug auf die an dem Gebäude ausgeführte sonstige Leistung eine<br />

Änderung gegenüber den für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnissen dar (§ 15a<br />

Abs. 8 UStG). 6 Der Vorsteuerabzug für die sonstige Leistung ist für die restlichen neun Jahre des<br />

Berichtigungszeitraums zulasten von U für den Monat der Veräußerung zu berichtigen (§ 15a Abs. 3 UStG,<br />

§ 44 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit Abs. 5 UStDV).<br />

(10) Handelt es sich um ein Wirtschaftsgut, das nur einmalig zur Erzielung eines Umsatzes verwendet wird,<br />

ist die Berichtigung nach den Grundsätzen des § 15a Abs. 2 UStG vorzunehmen.<br />

(11) 1 Nach § 15a Abs. 3 Satz 2 UStG sind mehrere im Rahmen einer Maßnahme in ein Wirtschaftsgut<br />

eingegangene Gegenstände und/oder mehrere im Rahmen einer Maßnahme an einem Wirtschaftsgut ausgeführte<br />

sonstige Leistungen zu einem Berichtigungsobjekt zusammenzufassen. 2 Dies bedeutet, dass sämtliche im<br />

zeitlichen Zusammenhang bezogenen Leistungen, die ein Wirtschaftsgut betreffen und deren Bezug nach<br />

wirtschaftlichen Gesichtspunkten dem Erhalt oder der Verbesserung des Wirtschaftsguts dient, zu einem<br />

Berichtigungsobjekt zusammenzufassen sind. 3 Hiervon kann vorbehaltlich anderer Nachweise ausgegangen<br />

werden, wenn die verschiedenen Leistungen für ein bewegliches Wirtschaftsgut innerhalb von drei<br />

Kalendermonaten und für ein unbewegliches Wirtschaftsgut innerhalb von sechs Monaten bezogen werden.<br />

4<br />

Dabei sind auch Leistungen, die von verschiedenen leistenden Unternehmern bezogen worden sind, zu<br />

berücksichtigen.<br />

Beispiel 1:<br />

1 2<br />

Unternehmer U will eine Etage seines Geschäftshauses renovieren lassen. Zu diesem Zweck beauftragt er<br />

Malermeister M mit der malermäßigen Instandhaltung der Büroräume. 3 Gleichzeitig beauftragt er<br />

Klempnermeister K mit der Renovierung der Sanitärräume auf dieser Etage, bei der auch die vorhandenen<br />

Armaturen und Sanitäreinrichtungen ausgetauscht werden sollen. 4 Die malermäßige Instandhaltung der<br />

Büroräume und die Klempnerarbeiten werden im gleichen Kalendermonat beendet.<br />

5 6<br />

Bei der Renovierung der Etage des Geschäftshauses handelt es sich um eine Maßnahme. Die im Rahmen<br />

der Maßnahme ausgeführten Leistungen sind nach § 15a Abs. 3 UStG zu einem Berichtigungsobjekt<br />

zusammenzufassen.<br />

Beispiel 2:<br />

1<br />

Unternehmer U beauftragt die Kfz-Werkstatt K, an seinem Pkw eine neue Lackierung anzubringen und<br />

einen neuen Motor einzubauen. 2 Beide Leistungen werden gleichzeitig ausgeführt.<br />

3<br />

Beide Leistungen werden im Rahmen einer Maßnahme bezogen und sind daher zu einem<br />

Berichtigungsobjekt zusammenzufassen.<br />

5<br />

Können bei einem gemischt genutzten Gebäude die innerhalb von sechs Monaten bezogenen Leistungen im<br />

Sinne des § 15a Abs. 3 UStG einem bestimmten Gebäudeteil, mit dem entweder ausschließlich

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