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Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

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Seite 204<br />

4.10.<strong>1.</strong> Versicherungsleistungen<br />

(1) Die Befreiungsvorschrift betrifft auch Leistungen aus Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen,<br />

die wegen Fehlens der in § 1 Abs. 1 bis 4 VersStG genannten Voraussetzungen nicht der Versicherungsteuer<br />

unterliegen.<br />

(2) 1 Nicht befreit sind Versicherungsleistungen, die aus anderen Gründen nicht unter das VersStG fallen.<br />

2<br />

Hierbei handelt es sich um Leistungen aus einem Vertrag, durch den der Versicherer sich verpflichtet, für den<br />

Versicherungsnehmer Bürgschaft oder sonstige Sicherheit zu leisten (§ 2 Abs. 2 VersStG). 3 Hierunter sind<br />

insbesondere die Kautionsversicherungen (Bürgschafts- und Personenkautionsversicherungen) zu verstehen (vgl.<br />

BFH-Urteil <strong>vom</strong> 13. 7. 1972, V R 33/68, HFR 1973 S. 33). 4 Es kann jedoch die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8<br />

Buchstabe g UStG in Betracht kommen (vgl. Abschnitt 4.8.12).

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