26.02.2013 Aufrufe

Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 217<br />

4.12.4. Abbau- und Ablagerungsverträge<br />

(1) 1 Verträge, durch die der Grundstückseigentümer einem anderen gestattet, die im Grundstück vorhandenen<br />

Bodenschätze, z.B. Sand, Kies, Kalk, Torf, abzubauen, sind regelmäßig als Pachtverträge über Grundstücke nach<br />

§ 581 BGB anzusehen (BFH-Urteile <strong>vom</strong> 27. 1<strong>1.</strong> 1969, V 166/65, BStBl 1970 II S. 138, und <strong>vom</strong> 28. 6. 1973,<br />

V R 7/72, BStBl II S. 717). 2 Die Leistungen aus einem derartigen Vertrag sind nach § 4 Nr. 12 Satz 1<br />

Buchstabe a UStG von der <strong>Umsatzsteuer</strong> befreit.<br />

(2) 1 Verträge über die entgeltliche Überlassung von Grundstücken zur Ablagerung von Abfällen – z.B.<br />

Überlassung eines Steinbruchs zur Auffüllung mit Klärschlamm – sind als Mietverträge nach § 535 BGB<br />

anzusehen (BGH-Urteil <strong>vom</strong> 8. 12. 1982, VIII ZR 219/81, BGHZ 1986 S. 71). 2 Die Überlassung eines<br />

Grundstücks zu diesem vertraglichen Gebrauch ist daher nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchstabe a UStG von der<br />

<strong>Umsatzsteuer</strong> befreit. 3 Dies gilt auch dann, wenn sich das Entgelt nicht nach der Nutzungsdauer, sondern nach<br />

der Menge der abgelagerten Abfälle bemisst.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!