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Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

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Seite 119<br />

zusehen. 6 Staaten vertreten.<br />

Die<br />

en staatlichen Stellen entsprechend.<br />

3 Im Übrigen werden Gemeinschaftsausstellungen entsprechend den Ausführungen in Absatz 4<br />

durchgeführt. 4 Hierbei erheben die ausländischen staatlichen Stellen von den einzelnen Ausstellern ihres Landes<br />

Entgelte, die sich in der Regel nach der beanspruchten Ausstellungsfläche richten. 5 Bei dieser Gestaltung sind<br />

die ausländischen staatlichen Stellen als Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 3 UStG an<br />

Ausführungen in Absatz 4 gelten deshalb für die ausländisch<br />

Sonstige<br />

Leistungen anderer Unternehmer<br />

43<br />

(6) Ist die Festlegung des Leistungsortes bei Veranstaltungsleistungen im Sinne des Absatzes 2 auf<br />

Grund des Rechts eines anderen Mitgliedstaates ausnahmsweise abweichend von Absatz 2 vorgenommen<br />

worden,<br />

ist es nicht zu beanstanden, wenn dieser Ortsregelung gefolgt wird.<br />

44<br />

(7) Zur Übergangsregelung bei der Anwendung des Leistungsortes bei Veranstaltungsleistungen im<br />

Zusammenhang mit Messen<br />

und Ausstellungen, vgl. Abschnitt II Nr. 1 des BMF-Schreiben <strong>vom</strong><br />

4. 2. 2011, BStBl I S. xxx.<br />

43<br />

Absatz 6 neu gefasst durch BMF-Schreiben <strong>vom</strong> 4. Februar 2011 - IV D 3 – S 7117/10/10006 (2011/0101498), BStBl I S. 162. Die<br />

Regelung ist anwendbar auf Umsätze, die nach dem 3<strong>1.</strong> Dezember 2010 ausgeführt werden.<br />

Für bis zum 3<strong>1.</strong> Dezember 2010 ausgeführte Umsätze geltende Fassung:<br />

„(6) Erbringen andere Unternehmer als die Veranstalter einzelne der in Absatz 2 bezeichneten sonstigen Leistungen an die Aussteller oder<br />

an Durchführungsgesellschaften, gilt Absatz 3 entsprechend.“<br />

44<br />

Absatz 7 neu eingefügt durch BMF-Schreiben <strong>vom</strong> 4. Februar 2011 - IV D 3 – S 7117/10/10006 (2011/0101498), BStBl I S. 162. Die<br />

Regelung ist anwendbar auf Umsätze, die nach dem 3<strong>1.</strong> Dezember 2010 ausgeführt werden.

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