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Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

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Seite 312 innergemeinschaftliche Lieferung anhand anderer Belege, können diese nur dann als Nachweise anerkannt<br />

werden, wenn<br />

<strong>1.</strong> sich aus der Gesamtheit der Belege die innergemeinschaftliche Lieferung eindeutig und leicht nachprüfbar<br />

ergibt (§ 17a Abs. 1 Satz 2 UStDV) und<br />

2. die buchmäßig nachzuweisenden Voraussetzungen eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu<br />

ersehen sind (§ 17c Abs. 1 UStDV).<br />

(9) Abschnitt 6.5 Abs. 2 bis 4 ist entsprechend anzuwenden.

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