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Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

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Seite 225 5. Kegelbahnen<br />

a) Grundstücksteile:<br />

allgemeine Beleuchtungsanlagen.<br />

b) Betriebsvorrichtungen:<br />

Bahnen, Kugelfangeinrichtungen, Kugelrücklaufeinrichtungen, automatische Kegelaufstelleinrichtungen,<br />

automatische Anzeigeeinrichtungen, spezielle Beleuchtungsanlagen, Schallisolierungen.<br />

6. Squashhallen<br />

a) Grundstücksteile:<br />

Zuschauertribünen, allgemeine Beleuchtungsanlagen, Umkleideräume, Duschräume, Toiletten.<br />

b) Betriebsvorrichtungen:<br />

Trennwände zur Aufteilung in Boxen – soweit nicht tragende Wände –, besondere Herrichtung der<br />

Spielwände, Ballfangnetze, Schwingböden, Bestuhlung der Zuschauertribünen, spezielle Beleuchtungsanlagen.<br />

7. Reithallen<br />

a) Grundstücksteile:<br />

Stallungen – einschließlich Boxenaufteilungen und Futterraufen –, Futterböden, Nebenräume, allgemeine<br />

Beleuchtungsanlagen, Galerien, Emporen.<br />

b) Betriebsvorrichtungen:<br />

spezieller Reithallenboden, Befeuchtungseinrichtungen für den Reithallenboden, Bande an den Außenwänden,<br />

spezielle Beleuchtungsanlagen, Tribünen – soweit nicht Grundstücksteil nach Nummer 1<br />

Buchstabe a –, Richterstände, Pferdesolarium, Pferdewaschanlage, Schmiede – technische Einrichtungen<br />

–, Futtersilos, automatische Pferdebewegungsanlage, sonstiges Zubehör wie Hindernisse, Spiegel,<br />

Geräte zur Aufarbeitung des Bodens, Markierungen.<br />

8. Turn-, Sport- und Festhallen, Mehrzweckhallen<br />

a) Grundstücksteile:<br />

Galerien, Emporen, Schwingböden in Mehrzweckhallen, allgemeine Beleuchtungsanlagen, Duschen,<br />

Umkleidekabinen und -räume, Toiletten, Saunen, bewegliche Trennwände.<br />

b) Betriebsvorrichtungen:<br />

Zuschauertribünen – soweit nicht Grundstücksteil nach Nummer 1 Buchstabe a –, Schwingböden in<br />

reinen Turn- und Sporthallen, Turngeräte, Bestuhlung der Tribünen, Galerien und Emporen, spezielle<br />

Beleuchtungsanlagen, Kücheneinrichtungen, Ausschankeinrichtungen, Bühneneinrichtungen,<br />

Kühlsystem bei Nutzung für Eissportzwecke.<br />

9. Eissportstadien, -hallen, -zentren<br />

a) Grundstücksteile:<br />

Unterböden von Eislaufflächen, Eisschnellaufbahnen und Eisschießbahnen, Unterböden der<br />

Umgangszonen und des Anschnallbereichs, allgemeine Beleuchtungsanlagen, Klimaanlagen im<br />

Hallenbereich, Duschräume, Toiletten, Umkleideräume, Regieraum, Werkstatt, Massageräume,<br />

Sanitätsraum, Duschen, Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen, Umschließungen von<br />

Trafostationen und Notstromversorgungsanlagen – wenn nicht Betriebsvorrichtung nach Buchstabe b –,<br />

Überdachungen von Zuschauerflächen unter den unter Nummer 1 Buchstabe a bezeichneten<br />

Voraussetzungen, Emporen und Galerien, Kassenhäuschen – soweit nicht transportabel –, Kioske,<br />

allgemeine Wege- und Platzbefestigungen, Einfriedungen, Ver- und Entsorgungsleitungen.<br />

b) Betriebsvorrichtungen:<br />

Oberböden von Eislaufflächen, Eisschnellaufbahnen und Eisschießbahnen, Schneegruben,<br />

Kälteerzeuger, Schlittschuh schonender Bodenbelag, Oberbodenbelag des Anschnallbereichs, spezielle<br />

Beleuchtungsanlagen, Lautsprecheranlagen, Spielanzeige, Uhren, Anzeigetafeln, Abgrenzungen,<br />

Sicherheitseinrichtungen, Sperrgitter zwischen Spielfeld und Zuschauerbereich, Massagebecken,<br />

Transformatorenhäuser oder ähnliche kleine Bauwerke, die Betriebsvorrichtungen enthalten und nicht<br />

mehr als 30 qm Grundfläche haben, Trafo und Schalteinrichtungen, Notstromaggregat,<br />

Zuschauertribünen – soweit nicht Grundstücksteil nach Nummer 1 Buchstabe a –, Bestuhlung der<br />

Zuschauertribünen, der Emporen und Galerien, Küchen- und Ausschankeinrichtungen.<br />

10. Golfplätze<br />

a) Grundstücksteile:

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