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Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

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Seite 60 Bereich aufteilen. 14 Die unentgeltliche Wertabgabe durch die Verwendung der Datenverarbeitungsanlage für<br />

den nichtunternehmerischen Bereich ist dann nicht zur <strong>Umsatzsteuer</strong> heranzuziehen.<br />

Beispiel 7:<br />

1 Mehrere Industriefirmen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts gründen gemeinsam eine GmbH<br />

zum Zwecke der Forschung. 2 Die Forschungstätigkeit wird vorwiegend durch echte Zuschüsse der<br />

Gesellschafter finanziert. 3 Außerdem erzielt die GmbH Einnahmen aus der Verwertung der Ergebnisse ihrer<br />

Forschungstätigkeit, z.B. aus der Vergabe von Lizenzen an ihren Erfindungen.<br />

4 5<br />

Die Vergabe von Lizenzen gegen Entgelt ist eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. Mit<br />

dieser Tätigkeit erfüllt die GmbH die Voraussetzungen für die Unternehmereigenschaft. 6 Die<br />

vorausgegangene Forschungstätigkeit steht mit der Lizenzvergabe in unmittelbarem Zusammenhang. 7 Sie<br />

stellt die Vorbereitungshandlung für die unternehmerische Verwertung der Erfindungen dar und kann daher<br />

nicht aus dem unternehmerischen Bereich der GmbH ausgeschieden werden (vgl. auch BFH-Urteil <strong>vom</strong><br />

30. 9. 1965, V 176/63 U, BStBl III S. 682). 8 Auf das Verhältnis der echten Zuschüsse zu den<br />

Lizenzeinnahmen kommt es bei dieser Beurteilung nicht an. 9 Unter den Voraussetzungen des § 15 UStG ist<br />

die GmbH in vollem Umfange zum Vorsteuerabzug berechtigt. 10 Außerdem hat sie für ihre Leistungen<br />

Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis zu erteilen.<br />

11<br />

Dies gilt nicht, soweit die GmbH in einem abgrenzbaren Teilbereich die Forschung ohne die Absicht<br />

betreibt, Einnahmen zu erzielen.<br />

Beispiel 8:<br />

1<br />

Einige Wirtschaftsverbände haben eine GmbH zur Untersuchung wirtschafts- und steuerrechtlicher<br />

Grundsatzfragen gegründet. 2 Zu den Aufgaben der GmbH gehört auch die Erstellung von Gutachten auf<br />

diesem Gebiet gegen Entgelt. 3 Die Einnahmen der GmbH setzen sich zusammen aus echten Zuschüssen der<br />

beteiligten Verbände und aus Vergütungen, die für die Gutachten von den Auftraggebern gezahlt worden<br />

sind.<br />

4 5<br />

Die Erstellung von Gutachten ist eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. Die GmbH übt<br />

diese Tätigkeit als Unternehmer aus. 6 In der Regel wird davon auszugehen sein, dass die Auftraggeber<br />

Gutachten bei der GmbH bestellen, weil sie annehmen, dass die GmbH auf Grund ihrer Forschungstätigkeit<br />

über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem betreffenden Gebiet verfügt. 7 Die Auftraggeber<br />

erwarten, dass die von der GmbH gewonnenen Erkenntnisse in dem Gutachten verwertet werden. 8 Die<br />

Forschungstätigkeit steht hiernach mit der Tätigkeit als Gutachter in engem Zusammenhang. 9 Sie ist daher in<br />

den unternehmerischen Bereich einzubeziehen. 10 Vorsteuerabzug und gesonderter Steuerausweis wie im<br />

Beispiel 7.<br />

Beispiel 9:<br />

1 2<br />

Eine Industriefirma unterhält ein eigenes Forschungslabor. Darin werden die im Unternehmen<br />

hergestellten Erzeugnisse auf Beschaffenheit und Einsatzfähigkeit untersucht und neue Stoffe entwickelt.<br />

3<br />

Die Entwicklungsarbeiten setzen eine gewisse Grundlagenforschung voraus, die durch echte Zuschüsse der<br />

öffentlichen Hand gefördert wird. 4 Die Firma ist verpflichtet, die Erkenntnisse, die sie im Rahmen des durch<br />

öffentliche Mittel geförderten Forschungsvorhabens gewinnt, der Allgemeinheit zugänglich zu machen.<br />

5 6<br />

Die Firma übt mit ihren Lieferungen und sonstigen Leistungen eine unternehmerische Tätigkeit aus. Auch<br />

die Grundlagenforschung soll dazu dienen, die Verkaufstätigkeit zu steigern und die Marktposition zu<br />

festigen. 7 Obwohl es insoweit an einem Leistungsaustausch fehlt, steht die Grundlagenforschung in<br />

unmittelbarem Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit. 8 Die Grundlagenforschung wird daher<br />

im Rahmen des Unternehmens ausgeübt. 9 Vorsteuerabzug und gesonderter Steuerausweis wie im Beispiel 7.

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