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Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

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Seite 262<br />

4.20.2. Orchester, Kammermusikensembles und Chöre<br />

(1) 1 Zu den Orchestern, Kammermusikensembles und Chören gehören alle Musiker- und Gesangsgruppen, die<br />

aus zwei oder mehr Mitwirkenden bestehen. 2 Artikel 132 Abs. 1 Buchstabe n MwStSystRL ist dahin auszulegen,<br />

dass der Begriff der „anderen … anerkannten Einrichtungen“ als Einzelkünstler auftretende Solisten und<br />

Dirigenten nicht ausschließt (vgl. auch EuGH-Urteil <strong>vom</strong> 3. 4. 2003, C-144/00, BStBl II S. 679). 3 Auf die Art<br />

der Musik kommt es nicht an; auch Unterhaltungsmusik kann unter die Vorschrift fallen. 4 Unter Konzerten sind<br />

Aufführungen von Musikstücken zu verstehen, bei denen Instrumente und/oder die menschliche Stimme<br />

eingesetzt werden (BFH-Urteil <strong>vom</strong> 26. 4. 1995, XI R 20/94, BStBl II S. 519).<br />

(2) Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Konzerten, bei denen mehrere Veranstalter tätig werden, wird auf<br />

Abschnitt 4.20.1 Abs. 4 hingewiesen.

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