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Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

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Seite 220<br />

4.12.7. Kaufanwartschaftsverhältnisse<br />

1<br />

Nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchstabe b UStG ist die Überlassung von Grundstücken und Grundstücksteilen zur<br />

Nutzung auf Grund von Kaufanwartschaftsverhältnissen steuerfrei. 2 Der hierbei zu Grunde liegende<br />

Kaufanwartschaftsvertrag und der gleichzeitig abgeschlossene Nutzungsvertrag sehen in der Regel vor, dass dem<br />

Kaufanwärter das Grundstück bis zur Auflassung zur Nutzung überlassen wird. 3 Vielfach liegt zwischen der<br />

Auflassung und der Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch eine längere Zeitspanne, in der das<br />

bestehende Nutzungsverhältnis zwischen den Beteiligten auch nach der Auflassung fortgesetzt wird und in der<br />

der Kaufanwärter bis zur Eintragung in das Grundbuch die im Nutzungsvertrag vereinbarte Nutzungsgebühr<br />

weiter zahlt. 4 In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass die Nutzungsgebühren auch in der Zeit zwischen<br />

Auflassung und Grundbucheintragung auf Grund des – stillschweigend verlängerten – Nutzungsvertrags<br />

entrichtet werden und damit nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchstabe b UStG steuerfrei sind.

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