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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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Hör- und Sehbehinderungen seltener Weiterbildungsmaßnahmen erhalten als Menschen mit einer<br />

Behinderung des Stütz- und Bewegungsapparates. Für geistig behinderte Menschen und sehbehinderte<br />

Menschen wird auch <strong>für</strong> die Kategorie TM/MAG/MAT eine geringere Teilnahmewahrscheinlichkeit<br />

ersichtlich. Personen mit einer dementsprechenden Behinderung erhalten somit eher andere<br />

Maßnahmearten als die hier im Modell gezeigten.<br />

Hinsichtlich der Behinderungsart fällt weiterhin auf, dass im Vergleich zu Rehabilitanden mit einer<br />

Behinderung des Stütz- und Bewegungsapparates Personen mit anderen Behinderungsarten (außer<br />

bei einer organischen Behinderung) signifikant seltener allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen<br />

erhalten (Modell 2). Zu vermuten ist, dass Menschen mit Behinderung des Stütz- und Bewegungsapparates<br />

gute Integrationsaussichten haben, weshalb allgemeine Maßnahmen als ‚ausreichend‘<br />

angesehen werden. Diese Aussage lässt sich bekräftigen, werden Personen mit organischen oder<br />

psychischen Behinderungen sowie mit einer Lernbehinderung betrachtet. Diese haben eine höhere<br />

Wahrscheinlichkeit, eine rehabilitationsspezifische Maßnahme zu erhalten als Menschen mit Behinderung<br />

des Stütz- und Bewegungsapparates. Hier scheint sich ein größerer Förderungsbedarf<br />

niederzuschlagen.<br />

Auch altersspezifische Effekte zeigen sich: Ältere Personen erhalten generell seltener eine Maßnahme<br />

(Modell 1). Die Schulbildung spielt ebenfalls eine wichtige Rolle beim Zugang zu Maßnahmen.<br />

Je höher der Schulabschluss, desto höher sind die Chancen auf eine Maßnahmeteilnahme<br />

gegenüber Personen ohne Schulabschluss (Modell 1). Im Unterschied zur Ersteingliederung lassen<br />

sich bezüglich der unterschiedlichen <strong>Arbeit</strong>smarktregionen in der Wiedereingliederung keine eindeutigen<br />

Muster erkennen (Modell 1; Basis: SGB III Typisierung von <strong>Arbeit</strong>smarktregionen 2006).<br />

Dauer bis zur Aufnahme der ersten Maßnahme<br />

Integrationsaussichten in den <strong>Arbeit</strong>smarkt könnten auch davon abhängen, wie schnell eine Person<br />

in eine Maßnahme vermittelt wird. Zur Berechnung, wie lange es von der Anerkennung als Rehabilitand<br />

bis zur Aufnahme der ersten Maßnahme dauert, wird wiederum das Kaplan-Meier Verfahren<br />

angewandt und als Überlebenswahrscheinlichkeit ausgewiesen. Diese Wahrscheinlichkeit gibt an,<br />

dass bei einer Person ein bestimmtes Ereignis innerhalb eines Zeitintervalls noch nicht eingetreten<br />

ist. Die Graphik zeigt die Überlebenswahrscheinlichkeit im Ausgangszustand (=keine Maßnahme)<br />

zu bleiben, bevor man die erste Maßnahme aufnimmt (Abbildung 15). Es zeigt sich, dass die Hälfte<br />

der Rehabilitanden (Median) nach 110 bis 130 Tagen (Kohorte 2009 bzw. Kohorte 2007) die erste<br />

Maßnahme erhält. Der Median hat somit einen ähnlichen Wert wie bei der Ersteingliederung (Abbildung<br />

14: 100 bis 130 Tage).<br />

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