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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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dem allgemeinen <strong>Arbeit</strong>smarkt eröffnen (Bundesagentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> 2009). Sie ist allerdings nachrangig<br />

zu berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen oder Berufsausbildung.<br />

Unterstützte Beschäftigung umfasst sowohl individuelle betriebliche Qualifizierung als auch – bei<br />

Bedarf – Berufsbegleitung. Kernelemente sind (Bundesministerim <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> und Soziales):<br />

1. Individuelle betriebliche Qualifizierung: Diese findet in Betrieben statt. Der Geförderte ist in<br />

dieser Zeit sozialversichert und wird von einem Jobcoach unterstützt und begleitet. Sie kann<br />

bis zu zwei Jahren dauern (in Ausnahmefällen bis drei Jahre).<br />

2. Berufsbegleitung: Wenn eine weitergehende Unterstützung des (erreichten) sozialversicherungspflichtigen<br />

Beschäftigungsverhältnisses notwendig ist, erfolgt eine Berufsbegleitung.<br />

Diese ist nicht zeitlich beschränkt und richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des<br />

Geförderten.<br />

Die Leistungen zur individuellen betrieblichen Qualifizierung werden dabei vom zuständigen <strong>Rehabilitation</strong>sträger<br />

(Bundesagentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong>, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, Träger der<br />

gesetzlichen Rentenversicherung oder die Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopfer<strong>für</strong>sorge)<br />

erbracht, soweit sie wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlich sind (§ 38a<br />

Abs. 2 SGB IX). Die Leistungsträger der Berufsbegleitung “können nach § 38a Abs. 3 SGB IX das<br />

zuständige Integrationsamt, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sowie die Träger der<br />

Kriegsopferversorgung und Kriegsopfer<strong>für</strong>sorge sein“ (Bundesarbeitsgemeinschaft <strong>für</strong><br />

<strong>Rehabilitation</strong> 2010).<br />

Der Ablauf einer UB ist abhängig von den individuellen Bedürfnissen des Geförderten. Dabei sind<br />

die Leistungsinhalte der individuellen betrieblichen Qualifizierung folgendermaßen definiert:<br />

Nach der Feststellung des Unterstützungsbedarfs sowie der vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten<br />

begleitet ein Jobcoach den Geförderten. Bei Jugendlichen sollte dies idealerweise schon am<br />

Ende der Schulzeit erfolgen. Mittels Qualifizierungsplätzen wird dann ein möglicher <strong>Arbeit</strong>splatz in<br />

einer passenden Branche gesucht, auf dem eine gründliche Einarbeitung erfolgen soll.<br />

Die Akquise geeigneter Qualifizierungsplätze, eine <strong>Arbeit</strong>splatzanalyse bezogen auf die konkreten<br />

<strong>Arbeit</strong>sbedingungen sowie der kontinuierliche Kontakt zum <strong>Arbeit</strong>geber obliegen dem<br />

Maßnahmeträger bzw. dem Jobcoach. Dabei kann der Jobcoach den Geförderten auch (stundenweise)<br />

während der Qualifizierungsphase am <strong>Arbeit</strong>splatz begleiten.<br />

Die Einarbeitung soll zum einen Maßnahmen beinhalten, die der Entwicklung der Persönlichkeit<br />

dienen. Zum anderen soll sie berufsbezogene und berufsübergreifende Inhalte und Qualifikationen<br />

vermitteln. Idealtypisch soll dies in zwei Phasen ablaufen, einer Einstiegs- und einer Qualifizierungsphase,<br />

die dann von einer dritten Phase, der Stabilisierung, abgeschlossen werden. Diese dient<br />

der „Festigung im betrieblichen Alltag zur Realisierung einer dauerhaften Beschäftigung“<br />

(Bundesarbeitsgemeinschaft <strong>für</strong> <strong>Rehabilitation</strong> 2010: 10). Dabei begleitet ein Jobcoach den Geförderten<br />

bei Bedarf auch noch dann, wenn ein sozialversicherungspflichtiges <strong>Arbeit</strong>sverhältnis zustande<br />

gekommen ist. Diese Berufsbegleitung soll das bestehende <strong>Arbeit</strong>sverhältnis dauerhaft sichern<br />

(ders.).<br />

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