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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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• die Zeit bis zur Integration in den <strong>Arbeit</strong>smarkt.<br />

10.2 Querauswertungen der Fallstudien<br />

10.2.1 Einflussfaktoren auf die Dauer des Reha-Prozesses<br />

Einfluss auf die Dauer des Reha-Prozesses haben u. a. die in Abschnitt 4 beschrieben<br />

Varianzen im Anerkennungsprozess und die gesetzlich vorgegebenen Fristen. Weitere<br />

Einflussfaktoren wurden in den Fallstudien untersucht.<br />

Wartezeiten beim Zugang zur Reha-Beratung und zu den Ärztlichen Fachdiensten<br />

Wie in Abschnitt 4 beschrieben, erfolgt der Zugang zur Reha-Beratung in der Wiedereingliederung<br />

oftmals, nachdem ein ärztliches Gutachten erstellt und die Erfolgsaussichten<br />

eines Reha-Antrags abgeschätzt wurden. Üblicherweise erfolgt die Beauftragung des Ärztlichen<br />

bzw. Psychologischen Dienstes bereits durch die <strong>Arbeit</strong>svermittlung. 151<br />

Die Wartezeiten <strong>für</strong> den Zugang zu den Ärztlichen Diensten variieren zwischen mehreren<br />

Tagen (zwei bis fünf) und vier Wochen. Wartezeiten zum Psychologischen Dienst liegen<br />

zwischen einer und bis zu drei Wochen. Bis das Gutachten zur Entscheidung wieder<br />

vorliegt, vergeht in den verschiedenen befragten Agenturen unterschiedlich viel Zeit.<br />

Grundsätzlich orientieren sich die Ärztlichen Dienste an den verbindlich vorgegebenen<br />

durchschnittlichen Laufzeiten. Diese können im Einzelfall deutlich überschritten werden, z.<br />

B. wenn externe Gutachten erforderlich sind. Sind die Ärztlichen Dienste gezwungen externe<br />

Gutachten einzuholen, kann das nach Aussagen eines Ärztlichen Dienstes bis zu<br />

einem Jahr dauern.<br />

Als üblicher Zeitraum <strong>für</strong> die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens wurden von den<br />

Reha-Beratungen zwei bis sechs Wochen benannt, in einem Einzelfall drei Monate. Für<br />

psychologische Gutachten (hier: allgemein, auch Nicht-Reha-Fälle) wurden Zeiträume<br />

zwischen drei Tagen und drei Monaten angegeben, in einem Einzelfall fünf Monate. Allerdings<br />

gab es an verschiedenen Stellen den Hinweis, dass <strong>für</strong> die Begutachtung <strong>für</strong> potenzielle<br />

Rehabilitandinnen und Rehabilitanden andere Laufzeiten üblich seien, bspw. zwei<br />

Wochen nach Auftragseingang <strong>für</strong> Fälle der Wiedereingliederung.<br />

Die Wartezeiten bis zum Erstgespräch bei der Reha-Beratung liegen i. d. R. zwischen<br />

zwei und vier Wochen, in einer Grundsicherungsstelle wurden Wartezeiten von sechs bis<br />

acht Wochen genannt. Angaben zu sehr langen Wartezeiten stammten von befragten Akteuren<br />

aus Grundsicherungsstellen, allerdings hat keiner der befragten Akteure erklärt,<br />

dass <strong>für</strong> Kundinnen und Kunden aus dem SGB II systematisch längere Wartezeiten bestünden.<br />

151 Vgl. BA (2010c): S. 8<br />

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