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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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Zusammenarbeit wird dort jedoch selten weiter beschrieben. 35 Inwieweit eine Zusammenarbeit<br />

mit dem <strong>Arbeit</strong>geberservice, den <strong>Arbeit</strong>s- oder Reha-Vermittlerinnen und<br />

-Vermittlern erfolgt, wird in Tabelle A11 im Anhang dokumentiert.<br />

Die Zusammenarbeit mit den Grundsicherungsstellen wird von Reha-Teamleitungen doppelt<br />

so häufig als besonders problematisch beschrieben (20,3 %) wie sie besonders produktiv<br />

genannt wird (9,4 %). Negative offene Ausführungen hierzu beziehen sich auf das<br />

Fehlen spezialisierter Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, wenig Teamberatungen<br />

oder den Sachverhalt, dass das Jobcenter aus Geldmangel keine Rehabilitandinnen<br />

und Rehabilitanden mehr schickt. Probleme können sich auch aus unterschiedlichen Auffassungen<br />

36 zu statistischen Kennziffern ergeben, die sich auf den rehaspezifischen Integrationsgrad<br />

37 auswirken. Positive Ausführungen zur Kooperation mit den Grundsicherungsstellen<br />

gehen z. B. ein auf einen regelmäßigen Datenaustausch, Teamberatungen,<br />

Abstimmung über die Teilnahme an Reha-Maßnahmen im Vorfeld (so dass Rehabilitandinnen<br />

und Rehabilitanden auf eine verbindliche Entscheidung bauen können) oder auf<br />

eigene Reha-Bereiche im Jobcenter mit qualifizierten Mitarbeitenden, die zur Identifizierung<br />

potenzieller Reha-Fälle beitragen.<br />

Die Grundsicherungsstellen wurden ihrerseits gebeten, Angaben zum Formalisierungsgrad<br />

der Kommunikation mit der Agentur, dem Beginn der Abstimmung oder dem Einbezug<br />

ihres Know-hows zu machen. Ihre Beschreibung der Zusammenarbeit mit der Agentur<br />

streut deutlich und ist in Tabelle A12 im Anhang dokumentiert.<br />

Kooperation Trägerlandschaft<br />

Die Angaben der Reha-Teamleitungen zu den jeweiligen lokalen Rahmenbedingungen<br />

zeigen, dass nicht per se davon ausgegangen werden kann, dass sich die Struktur der<br />

(potenziellen) Rehabilitandinnen und Rehabilitanden an allen Standorten gleicht. 7,9 % der<br />

Agenturen weisen nach ihnen ein besonderes lokales Angebot (z. B. auf Sehbehinderungen<br />

spezialisierte Einrichtungen) auf, aufgrund derer Rehabilitandinnen und Rehabilitanden<br />

von außerhalb in den Agenturbezirk kommen, was sich deutlich auf die Struktur auswirke<br />

(zzgl. weitere 31,7 % auf die dies eher zutrifft). Und nach Einschätzungen aus 9,5 %<br />

der Agenturbezirke ist der Anteil der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden an der Bevölkerung<br />

aufgrund einer hohen Abwanderung von Menschen ohne Behinderungen überdurchschnittlich<br />

hoch (vgl. Abbildung 5).<br />

35 Eine Ausnahme dokumentiert folgendes Zitat: „Seit Intensivierung des Absolventenmanagements und<br />

Einführung Rehaspezi. im AGS enge Kontakte und gegenseitige höhere Akzeptanz der <strong>Arbeit</strong> <strong>für</strong> die be-<br />

36<br />

sondere Personengruppe. Im Ergebnis bessere Integrationserfolge trotz schwieriger werdenden Klientel“.<br />

Als Beispiel wird hierzu ausgeführt: „Sofortige Umstellung des Kd. als SGB II Kunden bei Antragstellung<br />

ALG II, dadurch Kd. bei Austritt aus Maßnahme nicht SGB III, folglich zählt dann <strong>für</strong> die AA nicht als Integration<br />

bei <strong>Arbeit</strong>saufnahme im Zeitraum 6 Monate nach Austritt aus Hauptmaßnahme; Zeitpunkt des<br />

möglichen Leistungsbegehrens wird von den SGB II-Trägern außer Acht gelassen.“<br />

37<br />

„Der ‚rehaspezifische Integrationsgrad’ gibt das Verhältnis von Integrationen zu den potenziell integrierbaren<br />

Rehabilitanden nach erfolgter <strong>Rehabilitation</strong>smaßnahme an und ermöglicht damit eine Beurteilung<br />

der Integrationsleistung innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Hauptmaßnahme.“ BA (2011c) S.<br />

16. Er ist Teil des BA-internen Zielsystems.<br />

23

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