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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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Maßnahmeteilnahmen von Rehabilitanden zeigte sich, dass es sich dabei um die einzig typische<br />

Maßnahmekombination handelt, die während der <strong>Rehabilitation</strong> Anwendung findet.<br />

Die Evaluation von WfbM-Maßnahmen wird nicht weiter verfolgt, da mit dem Übergang in eine<br />

WfbM keine weiteren Informationen in den Daten vorliegen. Zudem zielen WfbM-Maßnahmen<br />

nicht in erster Linie auf eine Integration auf dem ersten <strong>Arbeit</strong>smarkt. Da andere<br />

Maßnahmekategorien nur einen geringen Anteil an allen Maßnahmen ausmachen, können auch<br />

diese bei einer ersten (wirkungs-) analytischen Evaluation der Leistungen zur Teilhabe ausgenommen<br />

werden (Anteile jeweils <strong>für</strong> die Zugangskohorte 2009: Maßnahmen <strong>für</strong> Menschen mit<br />

Schwerbehinderung: vier Prozent; Benachteiligtenförderung (begleitende Hilfen): zwei Prozent;<br />

Zuschüsse (kurzfristig oder beschäftigungsschaffend; jew. allgemein und rehabilitationsspezifisch):<br />

unter einem Prozent; Integrationsfachdienst: unter einem Prozent; Weiterbildung: drei Prozent;<br />

<strong>Arbeit</strong>sgelegenheiten: zwei Prozent; TM/MAG/MAT: zwei Prozent). Bei den sonstigen rehabilitationsspezifischen<br />

Vorbereitungsmaßnahmen (sieben Prozent) sind sehr unterschiedliche<br />

Maßnahmetypen enthalten (von Berufsfindung bis Reha-Vorbereitungslehrgang), so dass auch hier<br />

eine Evaluation als nicht zielführend erachtet wird. Weiterhin ist anzumerken, dass bestimmte<br />

Maßnahmen an Personen mit bestimmten Behinderungsarten eher selten vergeben werden. Je<br />

nach Fragestellung ist daher zu überlegen, diese Personen bei den jeweiligen Analysen auszuschließen.<br />

Mögliche geschlechtsspezifische Unterschiede müssen hingegen bei allen Analysen berücksichtigt<br />

werden.<br />

7.1.1. Evaluation von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB)<br />

Beschreibung der Maßnahme<br />

Insbesondere <strong>für</strong> leistungsschwächere Jugendliche kann sich ein nahtloser Übergang von der<br />

Schule in eine Berufsausbildung als schwierig erweisen. Junge Menschen, die unabhängig von der<br />

erreichten Schulbildung und nach Erfüllung ihrer allgemeinen Schulpflicht ohne Erstausbildung<br />

sind und in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können an einer berufsvorbereitende<br />

Bildungsmaßnahme (BvB) teilnehmen, um ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu<br />

verbessern.<br />

Zielgruppe von BvB sind diejenigen, die noch nicht über die erforderliche Ausbildungsreife 92 oder<br />

Berufseignung 93 verfügen oder denen die Aufnahme einer Ausbildung wegen fehlender Übereinstimmung<br />

zwischen den Anforderungen dem persönlichen Bewerberprofil nicht gelungen ist und<br />

deren Ausbildungs- und <strong>Arbeit</strong>smarktchancen durch die Teilnahme erhöht werden sollen. Darunter<br />

fallen auch junge Menschen, die lernbeeinträchtigt und/oder sozial benachteiligt sind. Im Rahmen<br />

einer BvB erhalten sie Qualifizierungsangebote, Unterstützung bei der Berufsfindung und Ausbil-<br />

92 Ausbildungsreife: Eine Person kann als ausbildungsreif bezeichnet werden, wenn sie die allgemeinen<br />

Merkmale der Bildungs- und <strong>Arbeit</strong>sfähigkeit erfüllt und die Mindestvoraussetzungen <strong>für</strong> den Einstieg in die<br />

berufliche Ausbildung mitbringt. Von den spezifischen Anforderungen einzelner Berufe wird dabei abgesehen.<br />

93 Berufseignung: Eine Person kann <strong>für</strong> einen Ausbildungsberuf, eine berufliche Tätigkeit oder Position als<br />

geeignet bezeichnet werden, wenn sie über die Merkmale verfügt, die Voraussetzung <strong>für</strong> die jeweils geforderte<br />

berufliche Leistungshöhe sind, und der (Ausbildung-)Beruf, die berufliche Tätigkeit oder Position die<br />

Merkmale aufweist, die Voraussetzung <strong>für</strong> die berufliche Zufriedenheit der Person sind.<br />

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