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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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Hingegen beenden Beratende des Typs „Unterstützer“ und „Partner“ selten Verfahren aufgrund<br />

fehlender Mitwirkung, sondern hinterfragen in der Beratung die persönlichen Gründe<br />

der Kundinnen und Kunden. Fehlende Mitwirkung ist <strong>für</strong> sie kein Anzeichen fehlender Motivation,<br />

sondern ein Anzeichen <strong>für</strong> weiteren Unterstützungsbedarf. So gab ein „Unterstützer“<br />

ein eindrückliches Beispiel an:<br />

„Da erfolgt kein Anruf, weil derjenige vielleicht schon seit Monaten überhaupt<br />

nie mehr telefoniert hat mit jemandem. Und weil er sich gar nicht traut<br />

und [] viel zu unsicher und so [ist].“ (RehaB 16)<br />

Typische Strategien lassen sich <strong>für</strong> die Beratungstypen nicht identifizieren. Vielmehr haben<br />

die Reha-Beraterinnen und Reha-Berater ein eigenes Repertoire an Strategien zur<br />

Gestaltung des Beratungsprozesses, welches zum einen von der Persönlichkeit und der<br />

Berufsbiografie der Kundin oder des Kunden abhängt, zum anderen sich nach Erst- und<br />

Wiedereingliederung unterscheidet. Am häufigsten genannt wurde die Vermittlung realistischer<br />

Einschätzungen der Kundinnen und Kunden bezüglich ihrer Leistungsfähigkeit und<br />

der Passung zum <strong>Arbeit</strong>smarkt. Dazu nutzen Beraterinnen und Berater Praktika, den Abgleich<br />

des in den Gutachten festgestellten Leistungsbildes mit den Anforderungen von<br />

Berufen, konkretes Hinterfragen der Einschätzungen von Kundinnen und Kunden oder<br />

auch die Provokation von Misserfolgen. Weitere häufig genannte Strategien im Beratungsprozess<br />

sind die gemeinsame Suche nach Alternativen, eine akzeptierende Grundhaltung,<br />

die Förderung und Forderung von Selbstständigkeit und die offene Thematisierung<br />

der Gutachten und der Einschätzung des Beratenden. Ein Beratender gab an, dass<br />

er das persönliche Budget nur einsetzt, um Kundinnen und Kunden zu zeigen, dass sie<br />

den bürokratischen Aufwand nicht bewältigen können.<br />

Zwischenfazit aus den Fallstudien<br />

Das Beratungskonzept der BA besitzt mit dem Empowerment-Konzept in verschiedenen<br />

Aspekten Schnittmengen, so dass einige Reha-Beratungen Elemente des Empowerment-<br />

Ansatzes in ihr Handeln einfließen lassen und ein ähnliches auf Selbstbestimmung und<br />

Wahrnehmung von Rechten ausgerichtetes Ziel ihrer <strong>Arbeit</strong> definieren. Dies geschieht<br />

allerdings erstens in dem Rahmen, den das 4 PM und die in Abschnitt 8 (Maßnahmenauswahl)<br />

genannten Prämissen zulassen, und zweitens von Beratungsfachkraft zu Beratungsfachkraft<br />

in stark unterschiedlichem Umfang.<br />

Reha-Beraterinnen und Reha-Berater im Bereich der beruflichen <strong>Rehabilitation</strong> adaptieren<br />

die Instrumente und Handlungsanweisungen der BA mit Hilfe ihrer beruflichen Erfahrung<br />

<strong>für</strong> den Bereich der Beratung von Menschen mit Behinderungen. Sie unterscheiden sich<br />

dabei insbesondere sehr in ihrem Verständnis der eigenen Rolle als Beratende.<br />

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