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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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und zum anderen die Prozessdaten aufgrund der Rechtszensierung der Daten (hierzu siehe Teil III<br />

des „Zusammenfassenden Berichtes“) im Jahr 2016 nur Informationen bis zum Jahr 2015 enthalten.<br />

Eine Entscheidung hierüber ist abhängig von einer Priorisierung der Fragestellungen, die in<br />

einem ersten Schritt evaluiert werden sollen.<br />

Die Befragung sollte mittels persönlicher Interviews erfolgen, die v.a. durch die Abfrage der objektiven<br />

Gesundheitsindikatoren notwendig ist. So müsste z.B. der hand-grip-strength-test mit einem<br />

speziellen Gerät durchgeführt werden. Dies hat zudem den Vorteil, dass sämtliche Einwilligungserklärungen<br />

zur Zuspielung der Daten von den Befragten unterschrieben werden können (und diese<br />

„nicht nur“ mündlich erfolgen). Dies dürfte aus datenschutzrechtlicher Sicht wesentlich sein, da es<br />

sich vor allem bei der Zustimmung zur Zuspielung der Daten des Ärztlichen Dienstes im übertragenen<br />

Sinne um eine „Schweigepflichtentbindung“ handelt.<br />

Zu berücksichtigen ist dabei, dass bei einer Befragung von Rehabilitanden besondere datenschutzrechtliche<br />

Belange zu beachten und abzuklären sind.<br />

7. Forschungsfragen<br />

Im Mittelpunkt der Überlegungen <strong>für</strong> eine erste weiterführende Evaluation der Leistungen zur Teilhabe<br />

am <strong>Arbeit</strong>sleben steht die Frage der Integration in den <strong>Arbeit</strong>smarkt nach Ende der beruflichen<br />

<strong>Rehabilitation</strong>: Wie sieht der (weitere) Erwerbsverlauf aus, folgen stabile Erwerbskarrieren<br />

oder zeigen sich diskontinuierliche Verläufe im Wechsel von Beschäftigung und <strong>Arbeit</strong>slosigkeit?<br />

Welche Maßnahmen bieten welche Integrationschancen? Die zu bearbeitenden Forschungsfragen<br />

werden im Folgenden, getrennt nach Erst- und Wiedereingliederung, dargelegt.<br />

7.1. Evaluation von Maßnahmen im Rahmen der Ersteingliederung<br />

Das oberste Ziel im Rahmen der Ersteingliederung ist es, den Jugendlichen und jungen Erwachsenen<br />

den Einstieg auf dem <strong>Arbeit</strong>smarkt zu ermöglichen. Dabei finden zum einen berufsvorbereitende<br />

Maßnahmen statt (allgemeine und rehabilitationsspezifische BvB: Anteil Zugangskohorte 2009:<br />

37 Prozent; circa 22.000 Maßnahmen). Zum anderen (oder nachfolgend) erfolgt eine Ausbildungsmaßnahme<br />

(Anteil Zugangskohorte 2009: 26 Prozent; circa 15.500 Maßnahmen). Diese können als<br />

rehabilitationsspezifische Maßnahme betrieblich oder außerbetrieblich sein oder im Rahmen einer<br />

Benachteiligtenförderung stattfinden. Des Weiteren findet sich in der Ersteingliederung häufig<br />

auch das Eingangsverfahren in eine Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen (Anteil Zugangskohorte<br />

2009: 15 Prozent; circa 9.000 Maßnahmen).<br />

Das folgende Kapitel beinhaltet Vorschläge <strong>für</strong> die Evaluation einzelner <strong>Rehabilitation</strong>smaßnahmen<br />

der Ersteingliederung. Aufgrund der großen Heterogenität an Maßnahmen wird es als sinnvoll erachtet,<br />

die Evaluation <strong>für</strong> die jeweils anteilsstärksten Maßnahmekategorien durchzuführen. Kapitel<br />

V/7.1.1 legt dabei den Fokus auf BvB, Kapitel V/7.1.2 beschäftigt sich mit der konzeptuellen Evaluation<br />

von Ausbildungsmaßnahmen. Zuletzt findet sich in Kapitel V/7.1.3. ein Vorschlag, die Kombination<br />

aus einer vorbereitenden Maßnahme (beispielsweise einer BvB) und einer darauf folgenden<br />

Ausbildungsmaßnahme zu evaluieren. Bei der Durchführung einer Sequenzmusteranalyse der<br />

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