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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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Bezogen auf die Fokussierung auf Stärken und Ressourcen konnten bei den befragten<br />

Reha-Beraterinnen und Reha-Beratern keine wesentlichen Unterschiede festgestellt werden.<br />

In allen Gesprächen wurden Hinweise gefunden, dass die Reha-Beraterinnen und<br />

Reha-Berater dieses Handlungsprinzip des Beratungskonzeptes in ihrem beraterischen<br />

Handeln anwenden. Bemerkenswert ist allerdings, dass einige der befragten Reha-<br />

Beraterinnen und Reha-Berater im Sinne des Empowerment-Konzeptes die Fokussierung<br />

auf Stärken auch in ihre Wortwahl einfließen ließen und beispielsweise die Bezeichnung<br />

„behindert“ aufgrund deren stigmatisierenden Wirkung vermieden. Sie gehen ähnlich dem<br />

Konzept des Empowerment davon aus, dass die Stigmatisierung aufgrund solcher Zuschreibungen<br />

erheblichen negativen Einfluss auf die Motivation und Leistungsfähigkeit der<br />

Kundinnen und Kunden hat. Für die meisten der dazu befragten Reha-Beraterinnen und<br />

Reha-Berater ergeben sich Stärken und Ressourcen aus den Beratungsgesprächen und<br />

umfassen auch das Umfeld der Kundinnen und Kunden. Nur ein befragter Berater nannte<br />

Fachgutachten als Analyseinstrument zur Feststellung von Stärken. Alle anderen befragten<br />

Reha-Beratungen sehen die Gutachten eher zur Feststellung von Schwächen und<br />

Handlungsbedarfen, auf deren Grundlage die Maßnahmenauswahl stattfindet.<br />

Weiterhin zeigen die Interviews, dass das Wunsch- und Wahlrecht grundsätzlich von den<br />

meisten der befragten Reha-Beraterinnen und Reha-Beratern als wichtige Größe im Beratungsprozess<br />

eingeschätzt wird, da sie davon ausgehen, dass die Beachtung der individuellen<br />

Wünsche und Ziele positive Effekte auf Motivation und Mitwirkung habe. Während es<br />

aber <strong>für</strong> den „Unterstützer“ Teil seiner Aufgabe in der Beratung ist, Kundinnen und Kunden<br />

bei der Artikulation ihrer Wünsche zu unterstützen, um davon ausgehend geeignete Maßnahmen<br />

zum Erreichen der persönlichen Ziele von Kundinnen und Kunden zu finden, spielen<br />

<strong>für</strong> den „Macher“ die persönlichen Wünsche und Vorstellung bei der Feststellung der<br />

Ziele der Beratung zwar eine Rolle, allerdings nur soweit, wie die Beraterinnen und Berater<br />

nach ihrer Einschätzung der Leistungsfähigkeit und Passung zum <strong>Arbeit</strong>smarkt Erfolg<br />

sehen.<br />

Bezogen auf die Einschätzung und den Umgang mit fehlender Mitwirkung der Kundinnen<br />

und Kunden unterscheiden sich die Beratungstypen erheblich. Fehlende Mitwirkung gilt als<br />

Beendigungsgrund des Reha-Verfahrens. Welches Verhalten von Kunden und Kundinnen<br />

allerdings als fehlende Mitwirkung zählt, liegt dabei in der Entscheidung der Reha-<br />

Beraterinnen und Reha-Berater. So gaben Reha-Beraterinnen und Reha-Berater des Typs<br />

„Helfer“ an, dass die Schließung des Reha-Verfahrens aufgrund fehlender Mitwirkung<br />

meist bei hohen unentschuldigten Fehlzeiten in Maßnahmen vorkommt. Die dazu befragten<br />

Reha-Beraterinnen und -Berater interpretieren Fehlzeiten als Ausdruck von Desinteresse<br />

der Kundinnen und Kunden und verweisen auf die Freiwilligkeit der Teilnahme an<br />

Leistungen zur Teilhabe am <strong>Arbeit</strong>sleben. Ein Berater gab dazu Folgendes an:<br />

„Ich renne ihnen nicht hinterher, da hört dann bei mir die Hilfe, mein Helfersyndrom,<br />

irgendwann auch auf.“ (RehaB 12)<br />

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