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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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Erreichbarkeit der Zielgruppe durch erwerbsintegrative Maßnahmen herauszufinden, aber auch<br />

tiefergehende Erkenntnisse über Wirkmechanismen von Krankheit und beruflicher <strong>Rehabilitation</strong> zu<br />

gewinnen. Ob dabei nur bestimmte Personengruppen (bspw. mit einer bestimmten Art der Behinderung<br />

oder Teilnehmer an bestimmten Maßnahmen) im Fokus stehen sollten, kann nach Auswertung<br />

der ersten Befragungsergebnisse bestimmt werden.<br />

Ausgenommen werden von einer Befragung sollten Personen mit geistiger Behinderung. Zwar beläuft<br />

sich der Anteil in der Ersteingliederung auf 16 Prozent bzw. in der Wiedereingliederung auf<br />

sechs Prozent. Dennoch sollte dies aus zwei Gründen geschehen. Zum einen stellt eine Befragung<br />

von Menschen mit geistiger Behinderung hohe Anforderungen sowohl an das Befragungsinstrument<br />

selbst als auch an die Interviewer. Die deskriptiven Analysen haben zum anderen gezeigt,<br />

dass diese Rehabilitanden zum Großteil in eine Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen (WfbM) und<br />

damit in einen eigenen, geförderten <strong>Arbeit</strong>smarkt übergehen. Damit ist hier ein spezielles Forschungsdesign<br />

nur <strong>für</strong> diese Zielgruppe nötig, das unabhängig von der Evaluation der Leistungen<br />

zur Teilhabe durchgeführt werden müsste.<br />

Für Rehabilitanden in Ersteingliederung und Wiedereingliederung sind sowohl unterschiedliche<br />

Stichprobengrößen als auch unterschiedliche Befragungsinhalte notwendig. Letztere sollten bei<br />

jungen Erwachsenen bspw. einen stärkeren Fokus auf die Schulbildung setzen als bei Erwachsenen,<br />

bei denen der bisherige Erwerbsverlauf eine prägendere Rolle spielen dürfte. Die einzelnen Stichprobengrößen<br />

sind dabei zu diskutieren. 90 Für den Bereich der Ersteingliederung kann (mit einem<br />

Zugang pro Jahr von rd. 48.000 Personen) ein Netto an Befragungsteilnehmern von min. 8.000<br />

angedacht werden. Im Bereich der Wiedereingliederung (mit einem Zugang pro Jahr von rd. 22.000<br />

Personen) ist zu überlegen, einen Stichprobenumfang von Netto min. 5.000 Personen zu erreichen.<br />

91<br />

Anzudenken ist ebenfalls eine zweite Befragungswelle nach ein bis zwei Jahren, die vor allem die<br />

möglichen Veränderungen des Gesundheitszustandes im Fokus hat. Wird als Ziehungsbasis der<br />

„Anerkennungsjahrgang“ 2008 zu Grunde gelegt, kann eine erste Befragung der Rehabilitanden im<br />

Jahr 2013 erfolgen. Damit kann der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Anerkennung zwar nur<br />

retrospektiv erhoben werden. Allerdings kann die Integration ins Erwerbsleben, d.h. der Erfolg / die<br />

Wirkung der beruflichen <strong>Rehabilitation</strong> zeitnah verfolgt werden. Eine weitere Variante wäre, im<br />

Jahr 2013 eine Befragung von Rehabilitanden durchzuführen, die im Jahr 2012 anerkannt wurden.<br />

Damit kann der aktuelle Gesundheitszustand zu Beginn der <strong>Rehabilitation</strong> erhoben werden und bei<br />

Durchführung einer zweiten Welle nachgehalten werden. Allerdings führt dies dazu, dass die Integration<br />

ins Erwerbsleben, d.h. der Erfolg/die Wirkung der beruflichen <strong>Rehabilitation</strong> frühestens<br />

2015/2016 evaluiert werden kann, da die Maßnahmen zum einen erst durchlaufen werden müssen<br />

90 Dabei ist zu bedenken, dass bestimmte Evaluationsmethoden (wie IV-Schätzer) großer Fallzahlen bedürfen.<br />

Inwieweit Imputationsverfahren hier unterstützend wirken, ist zu diskutieren.<br />

91 Stichprobenschichtung nach Alter, Geschlecht und Art der Behinderung. Wird die Befragung als Panel<br />

angelegt (mit bspw. zwei Wellen), muss eine möglicherweise hohe Panelmortalität berücksichtigt werden.<br />

Als Panelmortalität bezeichnet man, dass bei Wiederholungsbefragungen ein gewisser Anteil der Teilnehmer<br />

z.B. aufgrund von Krankheit, Umzug oder fehlender Motivation aus der Paneluntersuchung ausscheidet.<br />

Weiterhin muss der Nettostichprobenumfang so groß sein, dass <strong>für</strong> evtl. zu evaluierende Maßnahmen wenigstens<br />

bei den wichtigsten Maßnahmearten eine ausreichend große Teilnehmerzahl antwortet. Ist dies<br />

gegeben, können die Befragungsinformationen ggf. über Imputationsverfahren bei den anderen Maßnahmeteilnehmern<br />

ergänzt werden.<br />

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