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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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Die im Rahmen der beruflichen <strong>Rehabilitation</strong> angebotenen Leistungen zur Teilhabe werden<br />

nach allgemeinen und besonderen Leistungen unterschieden. Nach dem Grundsatz<br />

„so allgemein wie möglich, so spezifisch wie nötig“, werden Leistungen zur Teilhabe im<br />

Rahmen von allgemeinen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen angeboten, die auch nichtbehinderten<br />

Teilnehmenden offen stehen. Die besonderen Leistungen sind dagegen auf<br />

behindertenspezifische Besonderheiten ausgerichtet und werden erbracht, „soweit nicht<br />

bereits durch die allgemeinen Leistungen eine Teilhabe am <strong>Arbeit</strong>sleben erreicht werden<br />

kann“ (§ 98 SGB III). Die Unterschiede im Förderbedarf machen die seit 2008 in der Förderstatistik<br />

der BA explizit benannten drei Förderkategorien deutlich.<br />

Förderkategorie I: Die individuelle Bedarfssituation kann mit den allgemeinen (Regel-)<br />

Leistungen des SGB III abgedeckt werden.<br />

Förderkategorie II: Die individuelle Bedarfssituation erfordert die Teilnahme an einer<br />

rehabilitationsspezifisch ausgestalteten Maßnahme.<br />

Förderkategorie III: Wegen Art oder Schwere der Behinderung oder zur Sicherung des<br />

<strong>Rehabilitation</strong>serfolges ist die Teilnahme in einer Einrichtung der beruflichen<br />

<strong>Rehabilitation</strong> unerlässlich 21 .<br />

Die Autoren der „Vorstudie zur Evaluation von Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe<br />

behinderter und schwerbehinderter Menschen am <strong>Arbeit</strong>sleben“ haben die allgemeinen<br />

und besonderen Leistungen zur Teilhabe am <strong>Arbeit</strong>sleben, differenziert nach Erst- und<br />

Wiedereingliederung zusammengestellt. 22 Seit dem Stand der Vorstudie sind einzelne Änderungen<br />

in Kraft getreten. Die Tabelle 1 umfasst diese Zusammenstellung in Anlehnung<br />

an die Darstellung der Vorstudie.<br />

21 IAB (2011)<br />

22 Schröder et al. (2009): S. 22<br />

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