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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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In welchen Fällen bewilligen Sie Reha-Anträge bzw. erkennen Sie Reha-Bedarfe an?<br />

Wenn Behinderte nur allg. Leistungen<br />

benötigen, wird auf Antrag verzichtet<br />

Wenn Behinderte nur allg. Leistungen<br />

benötigen, werden Anträge abgelehnt<br />

Gleiche Chance, wenn potenzielle Verbesserung<br />

der Integration durch LTA gering<br />

Von Juni 10 bis Juli 11 Anträge abgelehnt<br />

weil keine passende LTA vor Ort<br />

Bei geringer Motivation der Behinderten<br />

werden Anträge nicht ausgegeben<br />

Anerkennung nur, wenn Behinderung<br />

<strong>für</strong> Vermittlungshemmnis maßgeblich<br />

Anerkennung erfolgt „dem Grunde nach“<br />

Quelle: Reha-Berater/-innen (n = 169)<br />

4,1<br />

16,0<br />

5,9 5,9<br />

Abbildung 8 Anerkennung von Reha-Bedarfen<br />

k.A. trifft nicht zu trifft eher nicht zu trifft eher zu trifft zu<br />

An die Grundsicherungsstellen wurden zu den in Abbildung 8 aufgeführten Items analoge<br />

Fragen gestellt, wobei es in diesen Fällen nicht um die formale Anerkennung von Reha-<br />

Bedarfen ging, <strong>für</strong> die Grundsicherungsstellen nicht zuständig sind, sondern um die Einleitung<br />

einer entsprechenden Prüfung. Erstens zeigen sich wie bei den Agenturen auch hier<br />

deutliche Unterschiede zwischen den Grundsicherungsstellen. Zweitens gibt es hinsichtlich<br />

verschiedener Kriterien der Einleitung bzw. Bewilligung von Anträgen zwischen<br />

Grundsicherungsstellen und Reha-Beraterinnen und -Beratern andere Verteilungen. So<br />

wird seitens der Grundsicherungsstellen sehr viel häufiger der Bedarf besonderer Leistungen<br />

zum Kriterium einer Einleitung der Reha-Bedarfs-Prüfung gemacht. Und bei nur geringen<br />

Verbesserungspotenzialen der Integration durch LTA sind die Chancen auf eine<br />

Einleitung des Verfahrens in den Grundsicherungsstellen niedriger. Die jeweiligen Verteilungen<br />

sind der Tabelle A18 im Anhang zu entnehmen.<br />

Wie dargestellt können bei der Anerkennung von Reha-Bedarfen somit unterschiedliche<br />

Aspekte als Kriterien zusammenkommen, z. B. Fragen der Motivation, der späteren Eingliederungschancen,<br />

des Bedarfs an besonderen Leistungen oder der Verfügbarkeit passender<br />

Angebote vor Ort. Aus diesem Grund wurde ergänzend ein fiktiver Fall (Vignette,<br />

vgl. Textbox 2 und Tabelle 4) gebildet, <strong>für</strong> den die Reha-Beraterinnen und -Berater einschätzen<br />

sollten, wie wahrscheinlich es wäre, dass ein Antrag auf Reha-Anerkennung gestellt<br />

und bewilligt würde. Deutliches Ergebnis ist, dass (potenzielle) Rehabilitandinnen<br />

und Rehabilitanden mit gleichen Ausgangsvoraussetzungen in verschiedenen Agenturbezirken<br />

unterschiedliche Chancen auf eine Anerkennung haben.<br />

18,9<br />

25,4<br />

pretieren, da viele Reha-Beraterinnen und -Berater angaben, beides würde auf sie zutreffen. Sie sind<br />

somit weniger trennscharf als beabsichtigt.<br />

45<br />

7,7<br />

55,6<br />

20,1<br />

67,5<br />

26,0<br />

37,9<br />

85,2<br />

29,0<br />

20,7<br />

65,7<br />

15,4<br />

32,0<br />

49,7<br />

13,0<br />

37,3<br />

10,7<br />

10,7 5,9<br />

12,4<br />

11,2

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