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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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EINORDNUNG DER ANALYSE<br />

Stufe dieser Gesamtevaluation haben daher ausschließlich die Vorbereitung und Prüfung<br />

der Machbarkeit von Wirkungsanalysen in diesem Trägerkreis analysiert.<br />

Dieses Vorgehen begründet sich in der hohen Komplexität der Fragestellung sowie den<br />

vielen erstmalig zu klärenden Fragen, insbesondere in Bezug auf die Verfügbarkeit und<br />

Verwendung besonders schützenswerter Daten <strong>für</strong> quantitative wissenschaftliche Analysen<br />

zur Bewertung der eingesetzten Maßnahmen und finanziellen Mittel. Darüber hinaus trägt<br />

das Vorgehen dem Umstand Rechnung, einen umfassenden Überblick über die Wirksam-<br />

keit der in der <strong>Arbeit</strong>sförderung und Grundsicherung <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong>suchende eingesetzten Mit-<br />

tel aus Sicht des Gestalters der <strong>Arbeit</strong>smarktpolitik zu erlangen.<br />

Wie dargestellt ist die berufliche <strong>Rehabilitation</strong> aber nicht Kernaufgabe der Bundesagentur<br />

<strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> und der Träger der Grundsicherung allein, sondern verteilt sich auf unterschied-<br />

liche Träger. Die Evaluation der Wirkungen der Maßnahmen im Bereich der Bundesagentur<br />

<strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> und bei den Trägern der Grundsicherung gilt daher nur <strong>für</strong> diesen Trägerkreis;<br />

eine Verallgemeinerung der Ergebnisse auf Programme, Maßnahmen und Interventionen<br />

anderer Träger ist nicht ohne strenge Annahmen möglich. Diese Verallgemeinerung muss<br />

auch nicht angestrebt werden, da die Größenordnung der Zahl der beteiligten Kunden und<br />

der eingesetzten Mittel eine groß angelegte Evaluation der Wirkungen rechtfertigt. In der<br />

Interpretation der Ergebnisse und der Ableitung der Schlussfolgerungen sollte der zugrun-<br />

de liegende Trägerkreis aber hervorgehoben werden.<br />

In Bezug auf die Ableitung der Schlussfolgerungen sollte zudem berücksichtigt werden,<br />

dass die zu evaluierenden Leistungen zur Teilhabe am <strong>Arbeit</strong>sleben faktisch <strong>Arbeit</strong>smarkt-<br />

programme sind wie die übrigen Regelleistungen, zu denen bereits viele Ergebnisse und<br />

Erkenntnisse vorhanden sind, sich aber der Kundenkreis unterscheidet. Für die Schätzun-<br />

gen der kausalen Wirkungen können daher gewisse Analogien verwendet werden, Unter-<br />

schiede können sich jedoch im Hinblick auf die Auswahl aussagekräftiger Ergebnisvaria-<br />

blen und vor allem auf die Interpretation der Ergebnisse im Gesamtkontext der Leistungs-<br />

erbringung ergeben. Aus dieser besonderen Umgebung lassen sich dann auch <strong>für</strong> die Be-<br />

wertung der Effizienz besondere Maßstäbe ableiten. Im Gegensatz zu den Regelleistungen<br />

<strong>für</strong> Personen ohne <strong>Rehabilitation</strong>sbedarf, sollte die Effizienz von Programmen mit Integra-<br />

tionswirkung im Bereich der beruflichen <strong>Rehabilitation</strong> eher über den Vergleich zu ähnli-<br />

chen Programmen evtl. bei anderen Trägern der <strong>Rehabilitation</strong> ermittelt werden. Leider<br />

fehlen hierzu bisher gesicherte Erkenntnisse, was eine Relativierung von Wirksamkeit und<br />

Effizienz nur innerhalb der Programme der Bundesagentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> und der Träger der<br />

Grundsicherung erlauben wird.<br />

Zusätzlich sollte, zumindest mittelfristig, eine Evaluation der Leistungen zur Teilhabe am<br />

<strong>Arbeit</strong>sleben sowie der Leistungen zur Teilhabe an der Gesellschaft in allen Bereichen und<br />

trägerübergreifend durchgeführt werden. Neben dem sozialpolitischen Ziel der effizienten<br />

Allokation der Mittel hat <strong>für</strong> die <strong>Rehabilitation</strong> der ethische und verfassungsmäßige Grund-<br />

satz eine besondere Bedeutung.<br />

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