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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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Als ein weiteres Problem wurde in einer Agentur benannt, dass das Ergebnis einer Begutachtung<br />

nach Aktenlage eher angezweifelt werde und auf weniger Akzeptanz stoße als<br />

eine Untersuchung. Dies gilt insbesondere, wenn Kundinnen und Kunden oder die Vermittlungsfachkraft<br />

ein anderes Ergebnis erhoffen oder erwarten (s. u.). Dass eine Begutachtung<br />

nach Aktenlage u. U. weniger belastbar ist, bestätigt ein Ärztlicher Dienst folgendermaßen:<br />

„[] die Qualität muss natürlich zwangsläufig auf der Strecke bleiben, wenn<br />

ich jetzt jemanden nicht gesehen habe, wenn ich mit dem nicht gesprochen<br />

habe, dann kann ich Manches einfach nicht so gut beurteilen. Ein Gutachten<br />

nach Aktenlage kann einfach niemals die Qualität haben, wie wenn der<br />

Betreffende bei mir gesessen hat und mir das selber berichtet hat und ich<br />

mir selber auch ein Bild machen kann.“ (ÄD 6)<br />

Gutachten nach Aktenlage können häufiger <strong>für</strong> Kundinnen und Kunden aus dem SGB<br />

III vorgenommen werden, als <strong>für</strong> Kunden aus dem SGB II. Zurückgeführt wird dies darauf,<br />

dass bei Kundinnen und Kunden des SGB II weniger oft ärztliche Gutachten und Vorbefunde<br />

vorliegen. Zudem seien die gesundheitlichen Problemlagen im SGB II meist komplexer<br />

und deshalb weniger zu einer Entscheidung nach Aktenlage geeignet. In einzelnen<br />

Agenturen werden bei speziellen gesundheitlichen Fragen auch gezielt externe Fachärzte<br />

eingebunden.<br />

Aus einer Agentur kam der Hinweis, dass als Folge von zu hohen Begutachtungszahlen<br />

der leitende Arzt festgelegt habe, wie viel Gutachten von den Trägern des SGB II und<br />

SGB III in Auftrag gegeben werden dürfen. Ob hiervon auch Begutachtungen von potenziellen<br />

Rehabilitandinnen und Rehabilitanden betroffen sind, ist nicht klar.<br />

6.2.3 Probleme rund um die Begutachtung<br />

Laufzeiten der Ärztlichen Dienste<br />

Seit der Einführung der SLA im Jahr 2008 bestehen <strong>für</strong> die Ärztlichen Dienste vorgegebene<br />

durchschnittliche Laufzeiten zur Bearbeitung der Gutachten. 71 Die Laufzeit beginnt ab<br />

dem Tag der Auftragsvergabe in VerBIS. Eine Überschreitung der durchschnittlichen Laufzeiten<br />

ist in einzelnen Fällen aufgrund der Einholung zusätzlicher externer Gutachten nach<br />

Einschätzung der Reha-Beraterinnen und -Berater unvermeidlich. Nach Auskunft einer<br />

Agentur müssen beim Psychologischen Dienst<br />

• in der Wiedereingliederung 90 % der Fälle innerhalb von 14 Tagen,<br />

• in der Ersteingliederung 50 % innerhalb von vier Wochen und 70 % innerhalb von<br />

acht Wochen bearbeitet werden.<br />

71<br />

Nach der Information aus einer <strong>Arbeit</strong>sagentur wird die bundesweit durchschnittliche Laufzeit vom Leiter<br />

der Fachdienste und der SU (Steuerung und Unterstützung) festgelegt und anschließend auf die Regionaldirektionen<br />

und die einzelnen Agenturen verteilt.<br />

51

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