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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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sich daher u.a. medizinische Diagnosen von Rehabilitanden. Diese Diagnosen erstellt der Ärztliche<br />

Dienst anhand der ICD-Klassifikation. Zur Präzisierung der Einschränkungsart werden der sogenannte<br />

„Erst- und Zweitschaden“ unter Verwendung von ICD-Codes erfasst. Damit können nicht<br />

nur differenzierte individuelle Gesundheitscharakteristika abgebildet werden, sondern auch eine<br />

mögliche Multimorbidität. Analysen mittels der obersten 20-teiligen Codierung nach Krankheitskapiteln<br />

der ICD haben gezeigt, dass im Zeitverlauf eine steigende Bedeutung psychischer Krankheiten<br />

aufscheint. Jede dritte Erstdiagnose fällt inzwischen unter psychische und Verhaltensstörungen,<br />

gefolgt von Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes. Im Jahr 2001<br />

war die häufigste Erstdiagnose mit 42 Prozent noch eine Erkrankung des Muskel-Skelett-Systems<br />

und des Bindegewebes (Hollederer 2002).<br />

Dies dürfte im Zeitverlauf und im Kohortenvergleich eine gravierende Rolle bei der beruflichen<br />

<strong>Rehabilitation</strong> spielen. Zum einen hat es Auswirkungen auf die Auswahl der Maßnahmen, zum<br />

anderen dürfte eine medizinische Stabilisierung und damit die Chancen auf eine Wiedereingliederung<br />

ins Erwerbsleben bei psychischen oder Verhaltensstörungen anders verlaufen als bei körperlichen<br />

Erkrankungen. Das gleiche gilt <strong>für</strong> eine zunehmende Multimorbidität, die sich im Zeitverlauf<br />

auch in den Daten zeigen dürfte (ICD-Erst- und Zweitdiagnose).<br />

Ein weiteres Merkmal ist die verantwortliche Stelle, die den ÄD heranzieht, um den <strong>Rehabilitation</strong>sstatus<br />

festzustellen. Durch die Kenntnis der initiierenden Stelle ist es möglich zu identifizieren,<br />

welche Abteilungen und Institutionen einen potentiellen <strong>Rehabilitation</strong>sbedarf in Betracht ziehen<br />

und den ÄD mit einer sozial- und arbeitsmedizinisch begründeten Klärung beauftragen. In Verbindung<br />

mit dem Merkmal Einladungsgrund trägt die Variable entscheidend dazu bei, die Wege beruflicher<br />

<strong>Rehabilitation</strong> nachzuzeichnen. Dabei spielt die <strong>Arbeit</strong>steilung zwischen den verschiedenen<br />

Abteilungen und Institutionen eine wichtige Rolle, denn diese dürften jeweils unterschiedlich häufig<br />

Kontakt zu erkrankten oder behinderten Personen haben. Dies könnte auf der anderen Seite<br />

dazu führen, dass <strong>Rehabilitation</strong>sbedarfe in manchen Stellen seltener in Erwägung gezogen oder<br />

erkannt werden, weil z.B. die Erfahrung im Umgang mit behinderungsbedingten Einschränkungen<br />

beim Ausüben einer Erwerbstätigkeit weniger ausgeprägt ist.<br />

Insgesamt zeigt sich bei den Analysen, dass eine Zuspielung bestimmter Variablen aus den Daten<br />

des Ärztlichen Dienstes zum IAB-Prozessdatensatz <strong>für</strong> die Evaluation beruflicher <strong>Rehabilitation</strong><br />

förderlich wäre. Dies gilt vor allem <strong>für</strong> Analysen, die sich auf den Anfang des <strong>Rehabilitation</strong>sprozesses<br />

beziehen, d.h. <strong>für</strong> Fragen der Zugangssteuerung zum <strong>Rehabilitation</strong>sstatus und zu Maßnahmen,<br />

aber beispielsweise auch <strong>für</strong> die Bildung von Vergleichsgruppen sowie <strong>für</strong> Fragen nach den<br />

Wirkungen einzelner <strong>Rehabilitation</strong>smaßnahmen in Abhängigkeit von der jeweiligen gesundheitlichen<br />

Einschränkung. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass sich in den Daten des ÄD vor allem<br />

Personen in beruflicher Wiedereingliederung (ca. zwei Drittel der Personen in Wiedereingliederung<br />

insgesamt) wiederfinden. Ersteingliederungsfälle werden vermutlich zumeist (aufgrund eines hohen<br />

Anteils an lernbehinderten Jugendlichen) über den Psychologischen Dienst der Bundesagentur<br />

<strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> begutachtet. Mit dem Ärztlichen Dienst haben sie meist nur Kontakt, wenn zugleich ein<br />

körperliches Leiden vorliegt.<br />

Medizinische Daten sind vor allem durch einen besonderen rechtlichen Schutz gekennzeichnet.<br />

Eine datenschutzrechtliche Klärung hat ergeben, dass die Daten des Ärztlichen Dienstes nur dann<br />

den Datenprodukten des IAB hinzu gespielt werden dürfen, wenn vorab eine schriftliche Einwilligung<br />

des BA-Kunden (als eine Art Schweigepflichtentbindung) erfolgt. Hier müsste eine Pilotstudie<br />

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