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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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III. Theoretische Rahmung und Analysen zu Teilnehmerstruktur und<br />

Verlauf der beruflichen <strong>Rehabilitation</strong><br />

1. Theoretische Rahmung<br />

1.1. Behinderung und Teilhabe im wissenschaftlichen Diskurs<br />

Ein wissenschaftlicher Diskurs zu beruflicher <strong>Rehabilitation</strong> ist eng verbunden mit der Definition<br />

des Behinderungsbegriffs. Je nach politischen Affinitäten und wissenschaftlicher Disziplin werden<br />

unterschiedliche Aspekte betont.<br />

Artikel 1 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen<br />

(UN-Behindertenrechtskonvention) definiert Behinderung folgendermaßen: „Zu den Menschen<br />

mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder<br />

Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an<br />

der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können“.<br />

Die WHO legt mit der International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) eine<br />

Klassifikation vor, die eine Beschreibung des funktionalen Gesundheitszustandes, der Behinderung,<br />

der dadurch verursachten sozialen Beeinträchtigungen und der relevanten Umweltfaktoren beinhaltet.<br />

Das spezifische Paradigma der Klassifikation wird in den Teilklassifikationen Körperfunktionen<br />

und Körperstrukturen, Aktivitäten und (gesellschaftliche) Partizipation sowie personenbezogene<br />

Faktoren operationalisiert. Hierbei sind nicht mehr die Defizite einer Person maßgeblich, sondern<br />

die <strong>für</strong> die betreffende Person relevanten Fähigkeiten und die soziale Partizipation. Behinderung<br />

ist ein dauerhafter Schaden (impairment), der die Fähigkeiten und Aktivitäten des Betroffenen<br />

funktional beeinträchtigt (disability) und eine soziale Beeinträchtigung (handicap) zur Folge hat,<br />

welche sich in persönlichen, familialen und gesellschaftlichen Konsequenzen äußert<br />

(Bundesagentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> 2006).<br />

Neben politischen Definitionen von Behinderung begreifen und erfassen die verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen<br />

und Forschungsbereiche den Behinderungsbegriff in unterschiedlicher Weise.<br />

So begreift das biologisch-medizinische bzw. personenorientierte Modell Behinderung als ein individuelles<br />

Attribut. Integrative Maßnahmen beschränken sich dabei zumeist auf die Heilung der<br />

gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Radoschewski und Bellach 1999). Im Gegensatz dazu wird<br />

im sozialen Modell die soziale Umwelt einer Person als entscheidendes Kriterium einer Behinderung<br />

erachtet. Behinderung entsteht in diesem Sinne aufgrund gesellschaftlicher Beeinträchtigungen<br />

(Leuze 2011). Beide Sichtweisen bilden wegen ihrer jeweiligen Fokussierung auf individuellbiologische<br />

bzw. soziale Faktoren nur Teilaspekte des Behinderungsbegriffs ab.<br />

Die interaktionistische Perspektive vereint die individuellen mit kollektiven Aspekten. Behinderung<br />

wird hierbei als ein Phänomen sozialer Interdependenzen bezüglich individueller und sozialer Faktoren<br />

verstanden. Darüber hinaus wird Behinderung nicht als Zustand, sondern als dynamischer<br />

Prozess begriffen, da sowohl die gesundheitliche Beeinträchtigung selbst, als auch die eine Person<br />

umgebende soziale Umwelt ständigen Veränderungsprozessen unterliegen und sich gegenseitig<br />

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