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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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2. Anerkannte Rehabilitanden der Bundesagentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong>: Eine selektive<br />

Population<br />

Die anerkannten Rehabilitanden der BA stellen auf zwei Arten eine selektive Population dar. Zum<br />

einen ist die BA nicht alleiniger Träger beruflicher <strong>Rehabilitation</strong>. Wie bereits in der Einleitung ausgeführt,<br />

sind die zwei nächstgrößten Träger die Deutsche Rentenversicherung und die Gesetzliche<br />

Unfallversicherung, die <strong>für</strong> unterschiedliche Zielgruppen zuständig sind. In Konsequenz dessen<br />

finden sich unter den Rehabilitanden der BA bspw. kaum Personen höheren Alters, da diese zumeist<br />

in den Betreuungskreis der Deutschen Rentenversicherung fallen. Zudem führt dies dazu,<br />

dass sich die Anteile an Personen in Erst- und Wiedereingliederung deutlich unterscheiden. So<br />

wurden im Jahr 2009 rd. 48.000 Personen im Bereich der Ersteingliederung anerkannt, bei der Wiedereingliederung<br />

war dies weniger als die Hälfte (rd. 22.000).<br />

Zum anderen kann mittels der Prozessdaten nicht abgebildet werden, welche Personen trotz eines<br />

eingereichten Antrags bei der BA nicht als Rehabilitand anerkannt werden bzw. bei wem das Anerkennungsverfahren<br />

nicht eingeleitet wird. Die Evaluierung der zu Erfolgen oder Misserfolgen wesentlich<br />

beitragenden Prozess- und Handlungsebene als „Black box“ des Vermittlungsprozesses<br />

(Baethge-Kinsky et al. 2007) dient dazu, diese Prozesse abzubilden. Denn Einfluss hat vor allem die<br />

Prozess- und Handlungsebene in den jeweiligen Agenturen und Jobcentern. Hier wird die „Zusammensetzung“<br />

der Untersuchungspopulation entscheidend beeinflusst. Ein Beispiel <strong>für</strong> derartige<br />

Selektionen könnte sein, dass in strukturstarken Regionen auch Menschen mit Behinderung leichter<br />

den Zugang zum <strong>Arbeit</strong>smarkt finden. Vermittler könnten deshalb antizipieren, dass ein Eingliederungserfolg<br />

auch ohne eine berufliche <strong>Rehabilitation</strong> gelingen kann und das Verfahren daher gar<br />

nicht einleiten.<br />

Hier gibt die „Implementationsstudie 1“ Hinweise zu den lokalen Handlungspraxen (Sommer et al.<br />

2011): Sie hat gezeigt, dass über zwei Drittel der befragten Reha-Berater schätzen, dass im Bereich<br />

der Ersteingliederung „alle potentiellen Rehabilitanden hinreichend früh <strong>für</strong> die Statusabklärung zu<br />

den Reha-Beratern gelangen“ (Frage aus dem Fragebogen von INTERVAL: der größere Teil / fast<br />

alle“; Formulierung gekürzt). Für die Wiedereingliederung im Rahmen des SGB III schätzt dies<br />

knapp jeder sechste so ein, <strong>für</strong> die Wiedereingliederung im Regelkreis SGB II nur ein knappes Drittel<br />

der Befragten. Bei der Frage nach einer vollständigen Identifizierung der potentiellen Rehabilitanden<br />

im Bereich des SGB III geben mehr als acht von zehn Reha-Teamleitungen an, dass dies (eher)<br />

zutrifft. Für den Bereich des SGB II schätzen die gleichen Befragten dies auf unter 40 Prozent ein.<br />

Gleichzeitig geben fast acht von zehn Befragten an, dass sie den Bewerbern gleiche Chancen zur<br />

Anerkennung geben, auch wenn eine potentielle Verbesserung der Integration durch die Leistungen<br />

zur Teilhabe gering ist. Zudem sagen neun von zehn Befragten, die Anerkennung erfolgt „dem<br />

Grunde nach“.<br />

Konsequenz dieser beiden „Vorselektionen“ ist, dass Analysen zu den Rehabilitanden der BA immer<br />

nur einen Ausschnitt aus der Landschaft der beruflichen <strong>Rehabilitation</strong> darstellen können. 72 Aber<br />

auch die Personen, die bei der BA als Rehabilitand anerkannt werden, unterscheiden sich signifikant.<br />

Die deskriptiven Analysen im Rahmen der Basisstudie haben nochmals deutlich gezeigt, dass<br />

es sich bei beruflichen Rehabilitanden der Erst- und der Wiedereingliederung um eine äußerst he-<br />

72 Für den Bereich der Wiedereingliederung wären daher analoge Analysen von Rehabilitanden der Deutschen<br />

Rentenversicherung und der Unfallversicherung hilfreich.<br />

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