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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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cherungsstellen. Für Kundinnen und Kunden anderer Reha-Träger besteht <strong>für</strong> die BA<br />

ausschließlich ein Vermittlungsauftrag, der im Rahmen des „Vier-Phasen-Modells der <strong>Arbeit</strong>svermittlung“<br />

(4 PM AV) ausgeführt wird. 143<br />

9.2 Querauswertungen der Fallstudien<br />

9.2.1 Akteure im Absolventenmanagement<br />

In den <strong>Arbeit</strong>sagenturen werden in das Absolventenmanagement i. d. R. neben den Reha-<br />

Beratungen die <strong>Arbeit</strong>svermittlerinnen und -vermittler und ggf. auch der <strong>Arbeit</strong>geber-<br />

Service (AG-S) eingebunden. In einzelnen Agenturen und Grundsicherungsstellen gibt es<br />

im Team des AG-S und/oder der <strong>Arbeit</strong>svermittlung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die<br />

sich speziell um die Vermittlung von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden kümmern.<br />

9.2.2 Verantwortlichkeiten im SGB III<br />

Die Reha-Beratung ist während der laufenden Maßnahme Ansprechpartnerin <strong>für</strong> Betriebe<br />

und Träger und leitet das Absolventenmanagement ein. 144 Sie behält die formale Integrationsverantwortung<br />

und koordiniert den Gesamtprozess sowie die Vermittlungstätigkeiten.<br />

Per Wiedervorlage überprüft sie sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme, ob ein<br />

stabiles Beschäftigungsverhältnis besteht. Wenn ja, gilt der Integrationsprozess als abgeschlossen<br />

und das Reha-Verfahren kann als erfolgreich beendet in VerBIS dokumentiert<br />

werden. 145<br />

Die Reha-Beratung ist in das Absolventenmanagement nur noch punktuell einbezogen,<br />

bspw. wenn es Probleme im Vermittlungsprozess oder beim <strong>Arbeit</strong>geber gibt. Üblicherweise<br />

geht die faktische Integrationsverantwortung meist zu den <strong>Arbeit</strong>svermittlerinnen<br />

und -vermittlern (Reha) über. Diese werden üblicherweise ca. drei Monaten vor Beendigung<br />

der Maßnahme hinzugezogen, in einzelnen Agenturen aber auch schon sechs Monate<br />

vor Beendigung der Maßnahme. Sie schließen die Eingliederungsvereinbarungen ab,<br />

überprüfen regelmäßig deren Einhaltung und halten auch den Kontakt zum AG-S. Sie entscheiden<br />

auch (teilweise nach Rücksprache mit der Reha-Beratung) über vermittlungsunterstützende<br />

Leistungen wie Probebeschäftigung, Eingliederungszuschüsse etc. In einer<br />

der befragten Agenturen ist eine <strong>Arbeit</strong>svermittlerin ausschließlich <strong>für</strong> die Vermittlung von<br />

Rehabilitandinnen und Rehabilitanden der Fremdkostenträger verantwortlich.<br />

Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten im Verlauf des Integrationsprozesses fehlt<br />

den Reha-Beratungen insbesondere ein Feedback über die Nachhaltigkeit der vermittelten<br />

<strong>Arbeit</strong>splätze. Da sie einen Großteil ihrer Entscheidungen auf Erfahrungswissen bauen,<br />

wird damit – über die wirkungsorientierte Zielsteuerung der BA hinaus – ein weiterer struk-<br />

143 Vgl. BA (2010a): S. 9<br />

144 Vgl. BA (2010c): S. 13<br />

145 Vgl. BA (2010c): S. 14<br />

94

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