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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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In den Fallstudien variieren die vorgegebenen durchschnittlichen Laufzeiten des Ärztlichen<br />

Dienstes zwischen 21 und 29 Tagen, <strong>für</strong> den Psychologischen Dienst wurde in einer<br />

Agentur in der Ersteingliederung vier bis acht Wochen angegeben. 72<br />

Um die Laufzeiten einhalten und die Begutachtungen gleichmäßig verteilen zu können,<br />

erfolgt in einer <strong>Arbeit</strong>sagentur die Beauftragung der Gutachten in Form einer informellen<br />

Voranmeldung: Die Reha-Beraterinnen und -Berater übermitteln dem Psychologischen<br />

Dienst Listen mit den zukünftigen Schulabgängerinnen und -abgängern zur Begutachtung.<br />

Diese werden vom Psychologischen Dienst etappenweise zur offiziellen Beauftragung<br />

freigegeben. Somit steuert der Psychologische Dienst selbst die Auftragseingänge zur<br />

Begutachtung. Nach dieser offiziellen Beauftragung erfolgt dann die Gutachtenerstellung<br />

zeitnah. Bis zum Frühjahr des Schulabgangsjahres sind alle Begutachtungen bearbeitet.<br />

Wenn die beauftragende Stelle die Eintragung in VerBIS vornimmt und erst im Anschluss<br />

daran den Gesundheitsfragebogen, weitere Befunde oder die Schweigepflichtsentbindung<br />

postalisch zusendet, entsteht eine Leerlaufzeit von fünf bis zehn Tagen, in<br />

welcher der Ärztliche Dienst aufgrund der fehlenden Informationen nicht aktiv werden<br />

kann. Diese ist in Hinblick auf die gewünschte Gesamtlaufzeit problematisch. In einer<br />

Agentur wurde deshalb ein anderes als das in der HEGA 03/07-04 beschriebene Verfahren<br />

festgelegt: Erst wenn der Ärztliche Dienst die postalisch zugesendeten Unterlagen<br />

erhalten hat, wird die beauftragende Stelle informiert und der Auftrag über VerBIS ausgelöst.<br />

Über die Auswirkungen der Laufzeiten auf die Qualität der Gutachten gibt es unterschiedliche<br />

Aussagen. So betonen einzelne Agenturen, dass damit das Verfahren gestrafft worden<br />

sei, es aber keine Probleme hinsichtlich der Güte der Gutachten gäbe. Zwei Agenturen<br />

haben demgegenüber einen massiven Zeitdruck beschrieben. Insbesondere wenn<br />

externe Gutachten einzuholen sind, lassen sich die Laufzeiten kaum einhalten.<br />

„man bekommt jetzt einen wahnsinnigen Druck, dass man möglichst das<br />

schnell abschließt und das führt natürlich dazu, dass man dann vielleicht<br />

auch nicht alle Unterlagen beizieht ... oder denkt: ‚naja gut, da habe ich jetzt<br />

schon was, dann mache ich das, schließe ich es ab.’“ (ÄD 6)<br />

Ebenfalls mitgeteilt wurde, dass es Ärzte und Ärztinnen gäbe, die bei der Beurteilung psychisch<br />

Kranker aufgrund der Laufzeiten keinen Befund des (behandelnden) Psychiaters<br />

einholen, oder dass man teilweise auf eine Untersuchung vor Ort verzichtet, auch wenn<br />

sie von der Ausgangslage her nötig wäre.<br />

72<br />

Einzelne Agenturen wiesen darauf hin, dass <strong>für</strong> die Begutachtungen von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden<br />

andere Laufzeiten gelten, bspw. <strong>für</strong> Gutachten in der Wiedereingliederung vierzehn Tage.<br />

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