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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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8.2.2 Eignungsdiagnostik und Strategiefindung<br />

Im Mittelpunkt der Eignungsabklärung und Strategiefindung steht das Gespräch zwischen<br />

Reha-Beratung und Kundin bzw. Kunde. Auf der Basis vorliegender ärztlicher Gutachten,<br />

Zeugnisse, ggf. Informationen des <strong>Arbeit</strong>svermittlers/der <strong>Arbeit</strong>svermittlerin sowie der<br />

Stärken und Potentiale der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden wird gemeinsam mit<br />

ihnen überlegt, welche beruflichen Zielsetzungen realistisch sind. Bestehen noch Unsicherheiten<br />

bzgl. der Eignung werden üblicherweise entweder Diagnosemaßnahmen bei<br />

Trägern, Eignungserprobungen in Werkstätten oder Praktika in Betrieben durchgeführt.<br />

Zur Einschätzung der regionalen Integrationschancen verlassen sich die Reha-Beratungen<br />

auf ihr Erfahrungswissen. Eine Zuhilfenahme der „Berechnungshilfe <strong>Arbeit</strong>smarktchancen“<br />

(s. o.) wurde von keiner Reha-Beratung genannt. Nur vereinzelt greifen die Reha-<br />

Beratungen zur Strategieauswahl und Instrumentenauswahl auf die Vorschläge zurück,<br />

die über die Anwendung des 4 PM Reha angeboten werden. Die meisten Reha-<br />

Beratungen betonten eher, dass die in 4 PM generierten Lösungen den Einzelfällen nicht<br />

gerecht werden. Sie verlassen sich deshalb eher auf die diagnostischen Ergebnisse der<br />

Fachdienste und ihr Erfahrungswissen und machen die entsprechenden Eintragungen in<br />

VerBIS teilweise erst, nachdem sie ihre Entscheidung getroffen haben.<br />

Ihre Strategie- und Maßnahmenplanung richten die Reha-Beratungsfachkräfte nicht primär<br />

darauf aus, die geschäftspolitischen Zielsetzungen und Kennziffern zu erfüllen. Diese werden<br />

jedoch prozessbegleitend berücksichtigt und geben der Summe der individuell begründbaren<br />

Einzelentscheidungen damit eine Richtung. Mehrere der Befragten unterschiedlicher<br />

Funktionen beschrieben diesen Prozess, in dem zunächst Impulse der Zentrale<br />

(z. B. zu einer geringeren Nutzung der Förderkategorie III und einer stärkeren Nutzung<br />

der Förderkategorien II oder I) in den agenturinternen geschäftspolitischen Zielsetzungen<br />

aufgegriffen werden, welche anschließend wiederum die Reha-Teamleitung an die<br />

Reha-Beratung kommuniziert. Auf diesen Prozess wird ausführlicher noch im Abschnitt<br />

8.2.3 eingegangen.<br />

In allen Agenturen hat in der Ersteingliederung das Ziel einer Ausbildung Vorrang vor<br />

einer direkten Integration in den <strong>Arbeit</strong>smarkt, wenn die entsprechenden individuellen Voraussetzungen<br />

vorliegen oder mit entsprechenden (Reha-spezifischen) BvB geschaffen<br />

werden können. Die Gutachten der Fachdienste (insb. des Psychologischen Dienstes)<br />

geben erste Hinweise und/oder Empfehlungen zu den Potentialen und zur Eignung der<br />

Jugendlichen. Auf diesen basiert die Entscheidung, in welcher Form und auf welchem Niveau<br />

eine Ausbildung zu erreichen ist, oder ob eine BvB-Maßnahme vorgeschaltet werden<br />

muss. Da die Jugendlichen noch keine beruflichen Vorerfahrungen haben und vielfach<br />

auch noch keine (festen) Berufsvorstellungen, sind die Jugendlichen üblicherweise noch<br />

nicht in ihrem Berufswunsch festgelegt. Dies ermöglicht den Reha-Beratungen die Berufswünsche<br />

in die Richtungen zu steuern, <strong>für</strong> deren Realisierung vor Ort geeignete Träger<br />

und Maßnahmen bestehen. Inwieweit ein Angebot an Reha-spezifischen betrieblichen<br />

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