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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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Zudem nimmt der Jobcoach Kontakt zu einem möglicherweise vorhandenen Unterstützungsnetzwerk<br />

(gesetzlich bestellter Betreuer, Therapeut) auf, verbunden mit einer permanenten Rückkoppelung<br />

während der UB.<br />

Erfahrungen aus der Praxis (Vermittlungsfachkräfte, Maßnahmeträger) zeigen die vielfältigen Facetten<br />

der Unterstützung seitens des Jobcoachs:<br />

• Begleitung des Geförderten von seinem Zuhause bis in die <strong>Arbeit</strong> („wie fahre ich Straßenbahn“,<br />

„wohin muss ich gehen“, „<strong>Arbeit</strong>splanung im häuslichen Umfeld“, „Erstellung geregelter<br />

Tagesabläufe und klare Aufgabenfelder“).<br />

• Begleitung durch den Jobcoach direkt am <strong>Arbeit</strong>splatz (z.B. „wie gehe ich mit Kollegen/Vorgesetzten<br />

um“, „Selbstwahrnehmung vs. Fremdwahrnehmung“ „Vermittlung der<br />

notwendigen Kenntnisse und <strong>Arbeit</strong>sinhalte“)<br />

Daraus folgt, dass eine fachliche Qualifizierung alleine keine Garantie zur Integration bietet. Es sind<br />

spezielle ressourcenorientierte Hilfen erforderlich, da oft die Selbstwahrnehmung der Betroffenen<br />

ausschließlich die durch die Erkrankung bedingten Defizite hervorhebt und Handlungsmöglichkeiten<br />

ausblendet. Oft ist es so, dass auch Einschränkungen der sozialen Kompetenzen vorhanden<br />

sind. Diese beinhalten Alltagsregelungen, Haushaltsorganisation oder die Kontrolle der finanziellen<br />

Situation. Nicht in jedem Fall ist ein Unterstützungsnetzwerk vorhanden. Hier muss dann der<br />

Jobcoach aktiv werden. Integration ist oft nur möglich im Verbund mit einer ganzheitlichen Stabilisierung.<br />

Die Bundesagentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> hat dieses Förderinstrument im Jahr 2009 als erster Träger der beruflichen<br />

<strong>Rehabilitation</strong> eingeführt. Im Jahresdurchschnitt 2010 69 wurden 2.023 Personen mit Unterstützer<br />

Beschäftigung gefördert, darunter 1.770 im Rechtskreis SGB III (Bundesagentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong><br />

2011a). Der Großteil wird im Rahmen der Ersteingliederung gefördert, 18 Prozent im Bereich der<br />

Wiedereingliederung.<br />

Der Aufgabenbereich der BA beschränkt sich auf die individuelle betriebliche Qualifizierung. Diese<br />

findet man damit in den Prozessdaten wieder. Eine mögliche anschließende Berufsbegleitung fällt<br />

in die Zuständigkeit eines anderen Trägers. Dies sind in der Regel die Integrationsämter. Da die<br />

Geförderten sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, lässt sich zwar der weitere Erwerbsverlauf<br />

mittels der Beschäftigtenstatistik nachvollziehen. Da aber eine zusätzliche Förderung der Berufsbegleitung<br />

nicht verzeichnet ist, können Aussagen über die Art der weiteren Integration nicht<br />

getroffen werden, da hier nicht zwischen gefördert und ungefördert unterschieden werden kann.<br />

Zudem sind aus den Prozessdaten die sehr unterschiedlichen, einzelfallbezogenen Inhalte der Unterstützten<br />

Beschäftigung sowie die in der Persönlichkeit des einzelnen Geförderten liegenden unterschiedlichen<br />

Voraussetzungen nicht abzulesen. Daher dürften quantitative Analysen nicht zielführend<br />

sein. Ob eine qualitative Studie geeignet ist, zum Erkenntnisinteresse bezüglich der Integration<br />

am <strong>Arbeit</strong>sleben beizutragen, wäre zu diskutieren.<br />

69<br />

Im Jahresdurchschnitt 2009 waren es 571 Personen. Da die Förderung im gleichen Jahr erst begann, sind<br />

diese Werte nicht aussagekräftig.<br />

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