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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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4 Zugang zu Leistungen zur Teilhabe am <strong>Arbeit</strong>sleben (LTA)<br />

4.1 Untersuchungsgegenstand<br />

LTA zielen auf eine schnelle und nachhaltige Integration in Erwerbstätigkeit. Wesentliche<br />

Voraussetzung da<strong>für</strong> ist eine zeitnahe Identifikation eines potenziellen Reha-Bedarfes und<br />

die Überprüfung dessen durch die Reha-Beratung. 39<br />

In der Ersteingliederung erfolgt der Zugang zur Reha-Beratung vorwiegend über die Berufsorientierung<br />

und -beratung in den Förderschulen, die gemäß der Schulzuständigkeit<br />

der Reha-Beratung rechtskreisübergreifend durchgeführt werden. 40 Berufsorientierende<br />

Veranstaltungen sind klassenbezogene Schulbesprechungen, Besuche des BiZ/BiZmobil<br />

und Elternveranstaltungen. Des Weiteren sind individuelle Beratungsgespräche <strong>für</strong> die<br />

Schülerinnen und Schüler anzubieten. Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen werden<br />

zudem in Regelschulen betreut, sodass der Zugang ebenfalls über die Berufsberatung<br />

der Teams U25 erfolgen kann. Indikatoren <strong>für</strong> das Bestehen eines potenziellen Reha-<br />

Bedarfes sind „ein bereits in der Schule festgestellter sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf<br />

, Behinderungen <strong>für</strong> die ein Grad der Behinderung (GdB) anerkannt ist oder<br />

sonstige Einschränkungen der kognitiven oder körperlichen Leistungsfähigkeit bzw.<br />

der seelischen Gesundheit“. 41<br />

In der Wiedereingliederung erfolgt die Betreuung von Kundinnen und Kunden, „die aufgrund<br />

von gesundheitlichen Einschränkungen ihren [erlernten] Beruf oder ihre bisherige<br />

Tätigkeit nicht mehr ausüben können“. 42 Weitere Hinweise auf einen potenziellen Reha-<br />

Bedarf sind ein anerkannter Grad der Behinderung oder Empfehlungen aus einer medizinischen<br />

<strong>Rehabilitation</strong> heraus. 43 Ziel der beruflichen <strong>Rehabilitation</strong> ist die Sicherung des<br />

bestehenden Beschäftigungsverhältnisses oder die Reintegration in den <strong>Arbeit</strong>smarkt. In<br />

der Eingangszone bzw. dem Service-Center findet bei Zugang einer Kundin bzw. eines<br />

Kunden eine erste Anliegensklärung und Weiterleitung an den zuständigen Ansprechpartner<br />

statt. Der Zugang zur Reha-Beratung erfolgt <strong>für</strong> die betrachtete Kundengruppe anschließend<br />

vornehmlich über die <strong>Arbeit</strong>svermittlungsteams der <strong>Arbeit</strong>sagentur und Grundsicherungsstellen,<br />

die in den Beratungsgesprächen entsprechende Beeinträchtigungen<br />

identifizieren und das Reha-Verfahren initiieren. 44<br />

Der Zugang zur Reha-Beratung kann zusätzlich auf Initiative der Kundinnen und Kunden<br />

erfolgen, wenn sie bzw. er explizit um Reha-spezifische Leistungen bittet. Die Identifikation<br />

von Reha-Fällen von Fremdkostenträgern erfolgt in der Eingangszone, dem Service-<br />

Center und von den Vermittlungsteams der <strong>Arbeit</strong>sagenturen und Grundsicherungsstellen.<br />

39 Vgl. BA (2008a)<br />

40 Vgl. BA (2010a): S. 8<br />

41 BA (2010c): S. 5<br />

42 BA (2010a): S. 8<br />

43 Vgl. BA (2010c): S. 7<br />

44 Vgl. BA (2010a): S. 8<br />

25

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