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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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versicherungspflichtige Beschäftigung sechs Monate nach Abschluss von Maßnahmen<br />

zum (alleinigen) Zielindikator zukünftiger Wirkungsanalysen zu machen.<br />

• § 97 Absatz 1 SGB III definiert die Förderung der beruflichen Eingliederung von Behinderten<br />

im Kontext einer Förderung von Beschäftigungsfähigkeit „[...] um ihre Erwerbsfähigkeit<br />

entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu bessern, herzustellen<br />

oder wiederherzustellen [...]“ Beschäftigungsfähigkeit und Integrationsquoten<br />

stehen zwar je nach Lage des <strong>Arbeit</strong>smarktes miteinander in Zusammenhang,<br />

doch würde eine Wirkungsanalyse, welche die Zielindikatoren unterkomplex operationalisiert<br />

das Risiko <strong>für</strong> Fehlinterpretationen vergrößern. Insbesondere in der Ersteingliederung<br />

gibt auch ein Teil der Reha-Beraterinnen und Reha-Berater an, Beschäftigungsfähigkeit<br />

als ein Ziel der Förderung zu sehen, wenn Eingliederungserfolge<br />

unwahrscheinlich sind.<br />

• Die Validität des Indikators „sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sechs Monate<br />

nach Abschluss von Maßnahmen“ innerhalb von Reha-Prozessen kann darunter<br />

leiden, dass Reha-Verfahren bei Antizipation eines fehlenden Eingliederungserfolgs<br />

vorzeitig beendet werden. 174<br />

• Die Nachhaltigkeit von Integrationen sollte über einen längeren Zeitraum als sechs<br />

Monate analysiert werden. Die Betrachtung längerer Zeiträume erscheint insbesondere<br />

bei den Behinderungsarten relevant, in denen möglicherweise nichtleidensgerechte<br />

<strong>Arbeit</strong>en (nur) <strong>für</strong> kurze Dauer durchgeführt werden können. Klebeeffekte<br />

über die sechs Monate hinaus würden bei anhaltenden Belastungen vermutlich<br />

geringer ausfallen als unter Nicht-Behinderten.<br />

Darüber hinaus bleibt es eine zu treffende Entscheidung, inwieweit die LTA ausschließlich<br />

aus der Perspektive der <strong>Arbeit</strong>smarktintegration und nicht zusätzlich auch unter einer sozialpolitischen<br />

Perspektive evaluiert werden sollte. Diese Frage war nicht Gegenstand der<br />

Implementationsstudie 1.<br />

Heterogenität der Teilnehmenden<br />

Dass die nach dem SGB III behinderten Menschen insgesamt – aus der Perspektive ihrer<br />

Eingliederungschancen betrachtet – eine heterogene Gruppe bilden, ist selbstverständlich.<br />

Dies betrifft nicht nur die jeweiligen Behinderungsarten, sondern auch Unterschiede nach<br />

Geschlecht (und familialer Einbindung), Alter, Migrationshintergründen, beruflichen Erfahrungen<br />

und Qualifikationen. Die Frage ist, ob die (heterogenen) Merkmale regional unterschiedlich<br />

verteilt sind. Diese Frage umfasst zwei Teilfragen: Erstens, ob regionale Unterschiede<br />

in Bezug auf die Bevölkerungsstruktur (speziell hinsichtlich der Behinderungen)<br />

gegeben sind, und zweitens, welche Selektionsprozesse darüber hinaus die Struktur der<br />

Rehabilitandinnen und Rehabilitanden regional beeinflussen.<br />

174<br />

Probebeschäftigungen sind ebenfalls eine Möglichkeit, Einfluss auf die Kennzahl der Integrationsquote zu<br />

nehmen, werden jedoch im Vergleich zu anderen Maßnahmen nur selten genutzt , vgl. IAB (2011)<br />

119

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