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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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Dennoch hat sich bei den Analysen gezeigt, dass eine Zuspielung bestimmter Variablen aus den<br />

Daten des Ärztlichen Dienstes zum IAB-Prozessdatenpanel <strong>für</strong> die Evaluation beruflicher <strong>Rehabilitation</strong><br />

wichtig wäre. Dies gilt vor allem <strong>für</strong> Analysen am Anfang des <strong>Rehabilitation</strong>sprozesses, d.h.<br />

<strong>für</strong> Fragen der Zugangssteuerung zum <strong>Rehabilitation</strong>sstatus und zu Maßnahmen, aber beispielsweise<br />

auch <strong>für</strong> die Bildung von Vergleichsgruppen sowie <strong>für</strong> Fragen nach den Wirkungen einzelner<br />

<strong>Rehabilitation</strong>smaßnahmen abhängig von der jeweiligen gesundheitlichen Einschränkung.<br />

Zu diesen Merkmalen gehört die verantwortliche Stelle, die den ÄD heranzieht, um den <strong>Rehabilitation</strong>sstatus<br />

festzustellen. Es existieren keine fehlenden Angaben, die zu Verzerrungen der Untersuchungsresultate<br />

führen könnten. Durch die Kenntnis der initiierenden Stelle ist es möglich zu identifizieren,<br />

welche Abteilungen und Institutionen einen potentiellen <strong>Rehabilitation</strong>sbedarf in Betracht<br />

ziehen und den ÄD mit einer sozial- und arbeitsmedizinisch begründeten Klärung beauftragen.<br />

In Verbindung mit dem Einladungsgrund trägt die Variable entscheidend dazu bei, die Wege<br />

beruflicher <strong>Rehabilitation</strong> nachzuzeichnen. Dabei spielt die <strong>Arbeit</strong>steilung zwischen den verschiedenen<br />

Abteilungen und Institutionen eine wichtige Rolle, denn der Kontakt zu erkrankten oder<br />

behinderten Personen dürfte unterschiedlich häufig gegeben sein. Dies könnte auf der anderen<br />

Seite dazu führen, dass <strong>Rehabilitation</strong>sbedarfe (etwa in den Leistungsabteilungen) in manchen<br />

Stellen seltener in Erwägung gezogen oder erkannt werden, weil z.B. die Erfahrung im Umgang mit<br />

dieser Klientel weniger ausgeprägt ist.<br />

Hier müssen allerdings zusätzliche differenziertere Analysen sowohl hinsichtlich der Erst- und<br />

Wiedereingliederung als auch der Rechtskreise SGB II und SGB III durchgeführt werden. Weil sich<br />

die Krankheitsbilder von jüngeren und älteren Menschen (und damit tendenziell zwischen Erst-<br />

und Wiedereingliederung) voneinander unterscheiden, könnte die jeweils divergierende Sichtbarkeit<br />

von gesundheitlichen Schädigungen (wie psychischen Erkrankungen) die Erkennung eines Bedarfs<br />

erschweren. Differenzen zwischen dem SGB II- und SGB III-Bereich sind denkbar, wenn der Erfahrungshorizont<br />

mit beruflicher <strong>Rehabilitation</strong> nach den beiden Rechtskreisen unterschiedlich weit<br />

gefasst ist. Dies könnte <strong>für</strong> die Anerkennung als Rehabilitand ein zentraler Faktor sein.<br />

Der Einladungsgrund gibt an, welches Anliegen der auftraggebenden Stellen nach einer sozial- und<br />

arbeitsmedizinischen Abklärung verlangt. So wird hier etwa unterschieden, ob die Verfügbarkeit <strong>für</strong><br />

die Vermittlung geprüft werden soll oder die Eignung <strong>für</strong> eine <strong>Rehabilitation</strong>smaßnahme. Die beiden<br />

genannten Gründe spielen dabei mit einem Anteil von über 85 Prozent die Hauptrolle. Hier<br />

treffen also rechtliche Vorgaben und Regelungen der <strong>Arbeit</strong>sverwaltung (einschließlich der damit<br />

einhergehenden Sanktionen) mit dem Einsatz medizinischer Fachkompetenz zusammen. Über einen<br />

Vergleich von Einladungsgründen im Falle mehrerer Kontaktaufnahmen eines Kunden mit dem ÄD<br />

können die verschiedenen Wege beschrieben werden, die diesen in die berufliche <strong>Rehabilitation</strong><br />

führen. Möglicherweise wird nicht schon vor der ersten Einladung ein <strong>Rehabilitation</strong>sbedarf vermutet,<br />

obwohl ein solcher vorliegen könnte. Dem ÄD ist es aber möglich, hier<strong>für</strong> wesentliche Impulse<br />

zu setzen, auch wenn die initiierende Stelle sich z.B. zunächst <strong>für</strong> die Verfügbarkeit eines<br />

Kunden im Rahmen einer <strong>Arbeit</strong>svermittlung interessiert. Die Kenntnis der Variable lässt es außerdem<br />

zu, Aussagen darüber zu treffen, mit welcher Häufigkeit sich ein Verdacht auf einen <strong>Rehabilitation</strong>sbedarf<br />

nach Einschaltung durch die Tätigkeiten des Ärztlichen Dienstes bestätigt.<br />

Die Kenntnis des Einladungsgrundes würde es ermöglichen, die Gruppe der Rehabilitanden differenzierter<br />

zu betrachten, um ihre heterogene Zusammensetzung analytisch handhaben zu können.<br />

Dadurch könnten im Weiteren Vergleichsgruppen gebildet werden. Differenzierungen zwischen<br />

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