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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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die Schule verlassen und andererseits die Maßnahmen rechtzeitig vor Beginn des Ausbildungsjahres<br />

von der Reha-Beratung eingebucht werden können.<br />

Dauer von der Auswahl bis zum Beginn von Maßnahmen<br />

Die Dauer bis zum Beginn von Maßnahmen hängt in erster Linie davon ab, ob es sich um<br />

Maßnahmen handelt, in welche der Einstieg jederzeit erfolgen kann, oder ob es feste Eintrittstermine<br />

gibt. Die Termine zur Ausbildung oder Berufsvorbereitung liegen fest und<br />

beginnen im Herbst eines Jahres, d. h. üblicherweise nach Abschluss der Schule. Hier<br />

entstehen i. d. R. keine (ungeplanten) Wartezeiten, es sei denn eine Ausbildung oder<br />

Maßnahmen werden abgebrochen, oder es muss auf einen Platz in einer bestimmten Einrichtung<br />

gewartet werden (s. u.).<br />

Hieraus resultierende Wartezeiten können in der Ersteingliederung einzelner Agenturen<br />

mit anderen Maßnahmen wie Praktika überbrückt werden, um die Beschäftigungsfähigkeit<br />

und die Motivation aufrecht zu erhalten. Dies wird in den Agenturen jedoch am jeweiligen<br />

Einzelfall entschieden. Ob zur Erhaltung einer Tagesstruktur Maßnahmen benötig werden,<br />

hängt insbesondere vom sozialen Umfeld der Jugendlichen ab. Wird dieses als stabil eingeschätzt,<br />

werden eher keine Übergangsmaßnahmen ausgewählt.<br />

Bei Maßnahmen in der Wiedereingliederung entstehen deutlich mehr Wartezeiten. Bspw.<br />

orientieren sich betriebliche Umschulungsmaßnahmen an den Terminen der Kammer und<br />

können nicht flexibel gehandhabt werden. Meist beginnen diese Ausbildungen im Herbst.<br />

Zwischen der Diagnostik und Maßnahmenauswahl und dem Beginn einer betrieblichen<br />

oder betriebsnahen Umschulung kann deshalb auch bis zu einem Jahr liegen.<br />

Auch der Beginn von Maßnahmen bei Trägern ist nicht immer einheitlich. Ein Grund hier<strong>für</strong><br />

ist, dass Maßnahmenbeginne aufgrund einer noch nicht ausreichenden Anzahl an Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmer (ggf. auch mehrmals) verschoben werden müssen. Findet<br />

der Träger nicht genügend Teilnehmende, kann es auch vorkommen, dass eine Maßnahme<br />

aus diesem Grund gar nicht stattfindet. In der Vergangenheit mussten Maßnahmeneintritte<br />

auch verschoben werden, da Maßnahmen bereits voll waren oder nicht (mehr)<br />

genügend Haushaltsmittel zur Verfügung standen. Die Rangfolge der potenziellen Teilnehmenden<br />

in dieser Warteliste muss dabei nicht zufällig sein. In einer Agentur wurde von<br />

den Reha-Beratungen eine Prioritätenliste erstellt und mit der Reha-Teamleitung besprochen,<br />

welche Rehabilitandin und welcher Rehabilitand noch in Maßnahmen einmünden<br />

sollte.<br />

Eintritte in Werkstätten <strong>für</strong> behinderte Menschen können ebenfalls nicht verbindlich terminiert<br />

werden. Erstens müsse vor einer Entscheidung eine Trägerkonferenz abgehalten<br />

werden. Zweitens könnten auch nach einer Einigung noch Monate vergehen, da besonders<br />

spezialisierte Werkstätten Wartelisten mit Wartedauern von bis zu einem Jahr haben<br />

können.<br />

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