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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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derkategorie und der hochaggregierten Maßnahmekategorie <strong>für</strong> Erst- und Wiedereingliederung<br />

abgebildet.<br />

In Anbetracht der oberen Ausführungen ist es wenig erstaunlich, dass allgemeinen arbeitsmarktpolitischen<br />

Maßnahmen in der Erst- und Wiedereingliederung selten eine Förderkategorie zugeordnet<br />

wird (nur in Förderkategorie 1 mit sechs Prozent / Ersteingliederung). Allgemeine Leistungen zur<br />

Teilhabe am <strong>Arbeit</strong>sleben sind mit 76 Prozent in der Förderkategorie 1 in der Ersteingliederung und<br />

mit 38 Prozent in der Wiedereingliederung zu finden. <strong>Rehabilitation</strong>sspezifische Maßnahmen sind<br />

hauptsächlich in den Förderkategorien 2 und 3 zu finden. Maßnahmen der<br />

Benachteiligtenförderung sind zum größten Teil der Förderkategorie 1 zugeordnet. Maßnahmen <strong>für</strong><br />

Menschen mit einer Schwerbehinderung sind keiner Förderkategorie zugewiesen.<br />

5.1. Ersteingliederung<br />

Erhalten Rehabilitanden im Bereich der Ersteingliederung besondere Leistungen zur Teilhabe, also<br />

rehabilitationsspezifische Maßnahmen? Oder werden sie eher durch allgemeine Leistungen gefördert?<br />

Ein erster Überblick zeigt, dass es sich bei der Mehrzahl um rehabilitationsspezifische (besondere)<br />

Leistungen zur Teilhabe handelt (Abbildung 12). Diese Zuweisung verstärkt sich im zeitlichen<br />

Verlauf. Sind bei den Rehabilitanden, die im Jahr 2007 anerkannt wurden, rund 58 Prozent der Kategorie<br />

besondere Maßnahmen zuzuordnen, so sind es <strong>für</strong> diejenigen des Jahres 2009 bereits 72<br />

Prozent. Die zweitgrößte Maßnahmenart stellen allgemeine Leistungen zur Teilhabe am <strong>Arbeit</strong>sleben<br />

(LTA) dar. Ihr Anteil sinkt jedoch deutlich im Beobachtungszeitraum von 20 Prozent auf 15<br />

Prozent. Maßnahmen im Rahmen der Benachteiligtenförderung stellen die drittgrößte Gruppe dar,<br />

verlieren über die Zeit jedoch anteilig an Bedeutung. Allgemeine arbeitsmarktpolitische Maßnahmen<br />

stellen einen Anteil zwischen neun und vier Prozent und Maßnahmen <strong>für</strong> Menschen mit<br />

Schwerbehinderung (SB) machen nur zwischen vier und fünf Prozent aller Maßnahmen aus.<br />

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