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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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In einer Agentur wurde darauf hingewiesen, dass mit einer Probebeschäftigung die Dauer<br />

der <strong>Arbeit</strong>slosigkeit strategisch beendet werden kann, denn „[...] eine Woche Probebeschäftigung<br />

ist sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Probebeschäftigung ist natürlich<br />

auch das Allheilmittel <strong>für</strong> den Integrationsgrad.“ (AA TL Reha 3). Allerdings bezog sich<br />

der Befragte nicht auf eigenes Handeln sondern auf das vermutete Handeln in anderen<br />

Agenturen.<br />

In einer anderen Agentur wurde jedoch beschrieben, dass es auch sehr lange Reha-<br />

Verfahren gibt, die nicht geschlossen werden, solange die Rehabilitanden motiviert sind<br />

und die Ursache, weshalb eine Integration nicht gelänge, nicht bei ihnen selbst liege.<br />

10.2.2 Zwischenfazit aus den Fallstudien<br />

Die Dauer eines Reha-Verfahrens nach der Anerkennung des Reha-Status ist durch die<br />

Zeiträume bis zur Auswahl der Maßnahme, dem Zeitraum bis zum Beginn der Maßnahme<br />

sowie der Dauer nach Abschluss der Maßnahme bis zur Integration in den <strong>Arbeit</strong>smarkt<br />

bestimmt. Bei faktisch gleichen Prozessverläufen kann die in VerBIS abgebildete Verfahrensdauer<br />

in den Agenturen unterschiedlich lang sein. Die abgebildeten Zeiträume zwischen<br />

der Anerkennung und dem Maßnahmenbeginn sind insofern keine hundertprozentig<br />

validen Indikatoren <strong>für</strong> den zeitlichen Prozessverlauf.<br />

Es gab in den Fallstudien nur vereinzelt Hinweise darauf, dass die Dauer eines Reha-<br />

Verfahrens auch durch die Wahl von (kürzeren) Maßnahmen explizit beeinflusst wird (vgl.<br />

Abschnitt 8). Üblicherweise orientiert sich die Wahl der Maßnahme am individuellen Bedarf.<br />

Die befragten Reha-Beratungen betonten, dass <strong>für</strong> sie die Wahl der Maßnahme mit<br />

der größten Integrationsaussicht und die Erreichung des Reha-spezifischen Integrationsgrades<br />

im Vordergrund stehe. Eine kürzere Maßnahme, die nicht zu einer Integration führe,<br />

wirkt sich ebenso negativ auf die Dauer der <strong>Arbeit</strong>slosigkeit aus wie eine lange Maßnahme.<br />

Allerdings scheinen die Möglichkeiten zur Beendigung von Reha-Verfahren, die die Verfahrensregeln<br />

bieten, unter dem Druck der Kennziffer der faktischen Dauer der <strong>Arbeit</strong>slosigkeit<br />

bei einzelnen Reha-Beratungen zu einem vorzeitigen Abschließen eines Reha-<br />

Verfahrens zu führen.<br />

10.3 Ergebnisse standardisierter Befragungen<br />

Der Prozess vom Erstkontakt bis zum Beginn von Maßnahmen lässt sich unterteilen in die<br />

Zeit bis zur Antragstellung, bis zur Anerkennung, bis zur Auswahl von Maßnahmen und bis<br />

zum Beginn. Die Angaben der Reha-Beraterinnen und -Berater zur durchschnittlichen<br />

Dauer zeigen <strong>für</strong> alle einzelnen Phasen eine deutliche Varianz (vgl. Tabelle 10). Die<br />

Spannweite zwischen den schnellsten und langsamsten Agenturen ist sehr groß und beträgt<br />

sowohl in der Erst- als auch in der Wiedereingliederung rund ein Jahr <strong>für</strong> den Ge-<br />

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