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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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tureller Bias produziert, sich eher am kurzfristigen und weniger am nachhaltigen Integrationserfolg<br />

zu orientieren. Wenn nach einem halben Jahr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung<br />

das Reha-Verfahren beendet wird, erfahren dies die Reha-Beratungen i. d. R.<br />

nicht mehr:<br />

„ ... ist ein halbes Jahr Beschäftigung rum, dann ist <strong>für</strong> uns der Zeitpunkt wo<br />

wir sagen: So, jetzt kann er alleine laufen, jetzt beenden wir unser Verfahren.<br />

Und wenn er dann wieder arbeitslos wird, ist er aber kein Reha-Fall<br />

mehr und landet in der allgemeinen <strong>Arbeit</strong>svermittlung [...] dann hören wir<br />

nicht mehr von dem und können deswegen über die nachhaltige Integration<br />

[...] nichts sagen. (AA SB Reha 1)<br />

9.2.3 Aufgabenwahrnehmung im Rechtskreis SGB II<br />

Die Reha-Beratung der <strong>Arbeit</strong>sagentur trägt <strong>für</strong> die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden<br />

des SGB II nach Beendigung der Maßnahme noch eine Prozessverantwortung bis zur<br />

Integration in den <strong>Arbeit</strong>smarkt bzw. bis zur Schließung des Reha-Verfahrens aus anderen<br />

Gründen. 146 Die Integrationsverantwortung liegt bei den Grundsicherungsstellen. Die dortigen<br />

Vermittlerinnen und Vermittler schließen auch die Eingliederungsvereinbarungen ab<br />

und überprüfen diese regelmäßig.<br />

In einem Agenturbezirk wurde auf der <strong>Arbeit</strong>sebene eine enge Zusammenarbeit zwischen<br />

<strong>Arbeit</strong>svermittlerinnen und –vermittlern der Grundsicherungsstelle und der Agentur etabliert.<br />

Unabhängig von der formalen Prozess- und Integrationsverantwortung werden hier<br />

alle Reha-Absolventinnen und Absolventen aus dem SGB II und SGB III von den Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern des AG-S der <strong>Arbeit</strong>sagentur gleichermaßen betreut und mit<br />

Vermittlungsvorschlägen bedacht. In anderen Agenturen erfolgt auch eine parallele Doppelbetreuung<br />

durch die Reha-Beratung und die <strong>Arbeit</strong>svermittlung der Grundsicherungsstelle.<br />

9.2.4 Varianz im Rahmen des Absolventenmanagements<br />

Die Vorgehensweisen beim Absolventenmanagement entsprechen in allen <strong>Arbeit</strong>sagenturen<br />

den in den Vorgaben beschriebenen Routinen und Abläufen und weichen diesbezüglich<br />

somit wenig voneinander ab. Allerdings unterscheiden sich die Agenturen hinsichtlich<br />

des zusätzlichen Engagements, das sie im Rahmen des agenturinternen Absolventenmanagements<br />

aufbringen. So hat ein Teil der Agenturen über den § 46 SGB III zusätzliche<br />

Projekte konzipiert, um die Integration in den <strong>Arbeit</strong>smarkt zu fördern. Dieses besondere<br />

Engagement wird aufgewendet, da diese Agenturen in der Unterstützung der Rehabilitandinnen<br />

und Rehabilitanden eine wesentliche Stellschraube sehen, um die Integrationsquoten<br />

zu erhöhen. Insbesondere die Absolventinnen und Absolventen von Maßnahmen in<br />

146<br />

Sie haben sich mit den Grundsicherungsstellen zum weiteren Teilhabeverlauf und zum Integrationsprozess<br />

rückzukoppeln. Vgl. BA (2006a): S. 3<br />

95

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