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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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dem die Möglichkeit einer Zuspielung von Daten des Ärztlichen Dienstes (ÄD) zu prüfen. Dies erfolgte<br />

im Rahmen einer Machbarkeitsstudie „Daten des Ärztlichen Dienstes“.<br />

Der neu aufgebaute Datensatz beinhaltet Personen deren Anerkennung als Rehabilitand durch die<br />

Bundesagentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> ab Juni 2006 erfolgte. Damit finden sich in der Datenbasis berufliche<br />

Rehabilitanden sowohl aus dem Bereich der Erst- als auch der Wiedereingliederung. Es wird hier<br />

neben dem Rechtskreis SGB III auch die Grundsicherung im Rechtskreis SGB II, allerdings ohne die<br />

Daten der zugelassenen kommunalen Träger abgedeckt. Neben Informationen zur Anerkennung der<br />

<strong>Rehabilitation</strong> sind noch persönliche Merkmale und mit den Maßnahmeteilnahmen noch Angaben<br />

zum weiteren Verlauf des <strong>Rehabilitation</strong>sprozesses enthalten.<br />

Die deskriptiven Analysen zeichnen ein heterogenes Bild, sowohl die Rehabilitanden selbst betreffend<br />

als auch die von ihnen besuchten Maßnahmen. Während Rehabilitanden der Wiedereingliederung<br />

über eine Berufsausbildung und Berufserfahrung verfügen, stehen Rehabilitanden der Ersteingliederung<br />

vorwiegend auf der Stufe des Übergangs von der Schule in das Ausbildungs- bzw.<br />

Erwerbssystem. Zwar nehmen insgesamt mehr Männer als Frauen an beruflicher <strong>Rehabilitation</strong> teil<br />

(ein bekanntes wenngleich unerforschtes Phänomen, das sich bei allen Leistungsträgern beruflicher<br />

<strong>Rehabilitation</strong> zeigt). Bildungsbiographische Unterschiede zwischen Frauen und Männern finden<br />

sich aber nicht, Unterschiede nach Art der Behinderung hingegen schon: Jugendliche und junge<br />

Erwachsene in der Ersteingliederung weisen vor allem eine Lernbehinderung auf, während bei Personen<br />

in der Wiedereingliederung vor allem Behinderungen des Stütz- und Bewegungsapparates<br />

sowie psychische Behinderungen dominant sind.<br />

Aufgrund der institutionellen Zuweisungslogik sind Personen in Ersteingliederung mit durchschnittlich<br />

19 Jahren deutlich jünger als Rehabilitanden in Wiedereingliederung, die im Durchschnitt<br />

31 Jahre alt sind. Die Dauer einer beruflichen <strong>Rehabilitation</strong>, von der Statusanerkennung bis<br />

zum Abschluss, variiert von unter einem Jahr bis zu mehr als drei Jahren und ist abhängig von unterschiedlichsten<br />

Einflussgrößen. Die Art der Behinderung, die vergebenen Maßnahmen aber wohl<br />

auch andere Merkmale, die nicht in Prozessdaten erfasst werden, beeinflussen die Dauer einer <strong>Rehabilitation</strong>.<br />

Dabei sind Fälle im Bereich der Wiedereingliederung tendenziell kürzer. Dies resultiert<br />

daraus, dass bei der Ersteingliederung eine Ausbildung im Mittelpunkt steht, die bis zu drei Jahre<br />

dauern kann. Systematische Unterschiede nach Geschlecht oder Art der Behinderung finden sich<br />

nicht. So zeigt sich z.B. bei lernbehinderten Personen eine Gruppe mit schnellem Abschluss der<br />

<strong>Rehabilitation</strong>sphase, aber auch eine Gruppe, deren <strong>Rehabilitation</strong>sverfahren lange andauert.<br />

Mit den vorliegenden Prozessdaten ist auch keine umfassende Betrachtung der Selektionsmechanismen<br />

möglich, die sich vor der <strong>Rehabilitation</strong>sanerkennung vollzogen haben. Allerdings können<br />

aus den Daten die vorherigen Erwerbsbiographien (soweit vorhanden) abgebildet werden. Im Falle<br />

der Ersteingliederung zeigen sich vor allem zwei Wege: zum einen ein Zugang direkt aus einer<br />

Sonder-/Förderschule, zum anderen aus dem <strong>Arbeit</strong>slosengeld-II-Bezug. Immerhin 12 Prozent<br />

nehmen vor der Statusanerkennung an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme der BA teil. Für<br />

etwa jeden vierten jungen Menschen liegen allerdings keine erwerbsbiografischen Informationen<br />

vor.<br />

Wiederum zeigen sich hinsichtlich der Zugangswege keine geschlechtsspezifischen Unterschiede,<br />

wohl aber nach der Behinderungsart. So kommen bspw. junge Menschen mit einer geistigen Behinderung<br />

zu über 60 Prozent aus einer Sonder- bzw. Förderschule, eine Anerkennung während der<br />

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