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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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tungs- und Verwaltungstätigkeiten, führen zum Abbau von <strong>Arbeit</strong>splätzen mit einfacher Qualifikationsstruktur,<br />

da menschliche <strong>Arbeit</strong> durch die kostengünstigeren Faktoren Kapital und Technologie<br />

ersetzt wird (Willke 1998).<br />

Zudem ist ein sektoraler Strukturwandel mit einem Bedeutungsverlust des primären und sekundären<br />

Sektors gegenüber dem Dienstleistungssektor ein die Anforderungsstruktur des <strong>Arbeit</strong>smarktes<br />

beeinflussender Prozess (Fourastié 1954; Schmid et al. 2004). Die wachsende Bedeutung der individuellen<br />

Kompetenzen sowie ein Trend hin zu Berufen mit gestiegenen fachlich-inhaltlichen Qualifikations-<br />

und sozialen Kompetenzanforderungen sind die Folgen dieser Entwicklungen. Gerade <strong>für</strong><br />

Menschen mit Behinderung wächst die Gefahr, sich durch die voranschreitenden Wandlungsprozesse<br />

mit noch stärkeren Exklusionstendenzen konfrontiert zu sehen.<br />

Auch das Bildungssystem spielt eine wichtige Rolle. Die schulische Bildung gehört in Deutschland<br />

zum Kompetenzbereich der Länder, weshalb auch die Förderung behinderter Schülerinnen und<br />

Schüler bundesweit unterschiedlich ausgestaltet sein kann. Länderübergreifend kann festgestellt<br />

werden, dass in Deutschland behinderte Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter überwiegend<br />

in sonderpädagogischen Fördereinrichtungen unterrichtet werden, statt im allgemeinen<br />

Schulsystem integriert zu werden. So wurden im Jahr 2006 von den insgesamt 484.300 Schülerinnen<br />

und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf 408.100 (rund 84 Prozent) in Förderschulen<br />

unterrichtet (Ellger-Rüttgardt et al. 2009). Der Besuch einer Förderschule ermöglicht zwar eine<br />

spezifische Betreuung, vermindert aber die Chancen auf einen Schulabschluss, der die Erreichung<br />

einer vorteilhaften Stellung am <strong>Arbeit</strong>smarkt wahrscheinlich werden lässt. In bestimmten Bundesländern<br />

ist <strong>für</strong> Jugendliche mit den Förderschwerpunkten 17 geistige Entwicklung und Lernen ein<br />

qualifizierter Abschluss per se nicht vorgesehen (Ellger-Rüttgardt et al. 2009).<br />

Das politische System und das Rechtssystem versuchen, die Benachteiligungen auszugleichen, indem<br />

Teilhabechancen auch durch politisch generierte Rechtsansprüche verteilt werden<br />

(Bartelheimer 2004). Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes formuliert ausdrücklich, dass das Vorliegen<br />

einer Behinderung nicht zu systematischen Benachteiligungen führen darf. Im Rahmen der<br />

beruflichen <strong>Rehabilitation</strong> regelt das Rechtssystem die Zuständigkeit sowie den Handlungsspielraum<br />

der ausführenden Institutionen und setzt fest, welche Leistungen und Maßnahmen einem<br />

Menschen mit <strong>Rehabilitation</strong>sbedarf zustehen.<br />

Dabei erweist sich die berufliche <strong>Rehabilitation</strong> als ein vergleichsweise komplexes Feld der rechtlichen<br />

Rahmung. Ihre Regelungen sind in SGB II, SGB III, SGB VI, SGB VII, SGB VIII, SGB IX, SGB XII<br />

und Bundesversorgungsgesetz (BVG) enthalten. Das explizite Ziel des SGB IX ist es, die Erwerbsfähigkeit<br />

behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen (wieder-)herzustellen und ihre Teilhabe<br />

am <strong>Arbeit</strong>sleben dauerhaft zu sichern (§1 und §4 SGB IX). Hierzu sollen sie alle Leistungen<br />

erhalten, die wegen Art oder Schwere der Behinderung zur Erreichung dieses Ziels erforderlich sind.<br />

Um bildungsspezifischen Ungleichheiten entgegenzuwirken, ist in den Schulgesetzen der Länder<br />

die Möglichkeit eines integrativen Unterrichts festgehalten, „(…) in vielen Fällen besteht sogar eine<br />

ausdrücklich formulierte Präferenz <strong>für</strong> einen integrativen Unterricht (…)“ (Ellger-Rüttgardt et al.<br />

17 Es können folgende neun Förderschwerpunkte unterschieden werden: Lernen, Sehen, Hören, Sprache,<br />

körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, Kranke<br />

und Förderschwerpunkt übergreifend bzw. ohne Zuordnung (Lohmar und Eckhardt 2009).<br />

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